ArchivDeutsches Ärzteblatt45/1996Wie die Apotheker im einzelnen entschieden

POLITIK: Leitartikel

Wie die Apotheker im einzelnen entschieden

Imhoff-Hasse, Susanne

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LNSLNS Der Gesetzgeber wurde vom Deutschen Apothekertag in Leipzig aufgefordert, die eingeschränkten Informationsmöglichkeiten der Arzneimittelkommissionen der Heilberufe durch eine Änderung des Arzneimittelgesetzes wieder aufzuheben. Nach dem "Cordichin-Urteil" des Oberverwaltungsgerichts für Nordrhein-Westfalen Ende 1995 sei es kaum noch möglich, die Fachkreise in einem Stufenplanverfahren sachgerecht über Arzneimittelrisiken zu informieren. Auch vor einer endgültigen Beurteilung durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte müsse die Information über eventuelle neue Risiken ermöglicht werden. Darüber hinaus wird ein Verbot der Zulassung für diejenigen Arzneimittel angestrebt, die bei nur geringfügiger Änderung des Arzneimittelnamens eine völlig andere Wirkstoffzusammensetzung aufweisen. Der Gesetzgeber solle hier tätig werden. Für Arzt, Apotheker und Patient sei wegen der häufig nicht eindeutigen Zusätze zum Präparatenamen oft nicht erkennbar, daß es sich um neue Inhaltsstoffe handele.
Der Apothekertag plädierte zudem für ein Verbot von Ärztemustern im Generikabereich in Abstimmung mit den ärztlichen Organisationen. Akzeptiert werde die Musterabgabe bei Originalpräparaten wegen der erforderlichen Erprobung der Wirkstoffe. Diese sei jedoch bei Substanzen, die die Ärzte zum Teil bereits seit Jahrzehnten verordneten, unnötig.
Nach langer Diskussion wurde die Änderung rechtlicher Bestimmungen gefordert, die eine enge Zusammenarbeit zwischen niedergelassenen Onkologen und Pharmazeuten über rezepturmäßig hergestellte Zytostatika wie in den Kliniken ermögliche. Dahinter steht der Gedanke, daß künftig nicht mehr jede öffentliche Apotheke alle Aufgaben übernehmen kann.
Angesichts der Budgetüberschreitungen warnten sie die Ärzte vor einem Unterlassen medizinisch indizierter Verordnungen. Das Arzneimittelbudget müsse allerdings sofort nach oben angepaßt werden. Die gestiegene Zahl der GKV-Versicherten müsse ebenso berücksichtigt werden wie die wachsende Zahl älterer Menschen sowie neue innovative Arzneimittel. Die Pharmazeuten boten den Ärzten zahlreiche Hilfen an.


Einsparpotential
Weitreichende Vorschläge hatte überraschend der zweite Vorsitzende des Deutschen Apothekerverbands (DAV), Heinz-Günter Wolf, dazu unterbreitet. Er stellte als Sofortplan, der allerdings nicht mit dem DAV abgestimmt war, die Erstellung arztbezogener Verordnungsauswertungen durch die Apothekerrechenzentren vor. Einmal monatlich könnten mit Zustimmung der Ärzte die effektiven Kosten der medikamentösen Therapie aufgelistet werden. Aufgrund dieser Basis sollten Arzt und Apotheker gemeinsam nach Einsparpotentialen bei den Arzneiverordnungen suchen. Dagegen erhoben sich zum Beispiel wegen der Haftungsfrage erhebliche Bedenken.
Der Beschluß des Bundesverfassungsgerichts, einige Werbebeschränkungen für das Randsortiment zu lockern, wurde von den Apothekern mit unterschiedlichen Reaktionen aufgenommen. Kritisch werteten sie, daß das Ergänzungssortiment von den Juristen überbewertet worden sei. Im Vordergrund stehe nach wie vor die pharmazeutische Beratung des Apothekers. Susanne Imhoff-Hasse

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