POLITIK: Nachrichten - Aus Bund und Ländern
Zahnärzte befürworten Systemumstellung


Nach den Plänen der Regierung erhalten die gesetzlich Versicherten bei ein und demselben Befund stets den gleichen Festzuschuß, und zwar unabhängig von der tatsächlichen Versorgungsart. Zugleich soll durchgängig bei Zahnersatz die Kostenerstattung eingeführt und als Berechnungsgrundlage für die Vergütung der Zahnärzte die Amtliche Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) zugrunde gelegt werden.
Die Festzuschüsse müssen vom Bundesausschuß der Zahnärzte und Krankenkassen festgelegt werden. Entscheidend sei deshalb, wie das Gremium die einzelnen Versorgungsarten definiert und gewichtet, so die KZBV. Die Regierungspläne werden als ein tragfähiger Kompromiß zwischen Vorstellungen der Zahnärzte und deren Reformkonzept "Vertrags- und Wahlleistungen" und den Absichten des Bundesgesundheitsministeriums bezeichnet. HC
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