POLITIK: Kommentar
Solidargemeinschaft: Kollektiver Selbstbedienungsladen
Die Übertragung der so genannten Solidarität, die den Vorrang vor Eigenverantwortung und Subsidiarität hat, auf ein gesamtstaatliches Kollektiv ist geeignet, das moralische Verpflichtungsgefühl des Einzelnen zu pervertieren. So wurde das anonyme Sachleistungssystem zum Schrittmacher der Entsolidarisierung. Es entstand eine typische Verteilung von unten nach oben, weil die Ansprüche von Wohlhabenden mit hohem Gesamteinkommen massiv aus dem Solidarbeitrag der Kleinverdiener subventioniert werden. Man steht in diesem System nicht mehr füreinander ein, sondern wird verleitet, aus der gemeinsamen Kasse so viel wie möglich herauszuholen. Es entstand eine Versorgungsmentalität und eine „Gemeinschaft der Nutznießer“.
Die derzeitige Krankenversicherung kann auf Dauer nicht finanzierbar sein, weil sie unsolidarisch finanziert wird und unsolidarisch in Anspruch genommen werden kann. Sie ist unsozial, weil sie die Betroffenen korrumpiert und entsolidarisiert. In diesem System staatlicher Bevormundung fehlt jegliche freiheitliche Perspektive der Selbstverantwortung, des wirtschaftlichen Eigeninteresses und der individuelle Anreiz für sinnvolles und notwendiges Sparen. Es gibt keine kollektive Vernunft und keine kollektive Verantwortungsfähigkeit; daher gibt es auch kein kollektives Sparverhalten zugunsten anderer.
Das Fortschreiben dieser ordnungspolitischen Fehlentwicklung ist ethisch und ökonomisch nicht zu verantworten. Eine Reform muss mit systemverändernden Lösungen den aktuellen gesellschaftspolitischen Notwendigkeiten Rechnung tragen. Sie muss die ideologisch begründeten Trennlinien zwischen berechtigten Ansprüchen an den Sozialstaat und der Verantwortung des Einzelnen für sich und das Gemeinwohl sowie zwischen gesamtgesellschaftlichen, zum Beispiel familienpolitischen Aufgaben, und den originären Aufgaben einer Krankenkasse deutlich verschieben, weil sonst die staatliche Interventionsspirale sehr schnell zu einer reinen Staatsmedizin führen muss.
Ziel einer Reform muss sein, den Missbrauch der Versicherung als kollektiven und weitgehend anonymen Selbstbedienungsladen unmöglich zu machen. Es gilt, dem Bürger mehr Selbstverantwortungs- und Entscheidungsfähigkeit für sein eigenes Wohl zuzugestehen und mehr Selbstverantwortung zuzuordnen. Jeder Bürger in einer Demokratie trägt mit dem Wahlrecht politische Verantwortung für alle. Ihm kann auch Verantwortung für sich selbst zugemutet werden. Und die Ärzteschaft muss aus der Rolle von Erfüllungsgehilfen der staatlichen Bürokratie befreit werden. Ohne stärkere Beteiligung wohlhabender Personenkreise und hoher Einkommen an den Gesundheitskosten, ohne den Verzicht auf lieb gewonnene Ansprüche ist eine Sanierung der GKV nicht durchführbar.
Alle echten marktwirtschaftlichen Liberalisierungsvorschläge für die Krankenversicherung sind keine Kampfansage an das Solidaritätsprinzip, sondern an die politischen Beharrungkräfte der Besitzstandswahrer. Sie sind eine Kampfansage an die verborgene Zweiklassenmedizin, die längst innerhalb der Versichertengemeinschaft besteht. Sie stellen keinen Sozialabbau oder gar ein Ende des Sozialstaates dar, sondern einen Abbau von gesetzlich begünstigten parasitären Ausbeutungsmöglichkeiten, mit denen sich alle Beteiligten Bedürfnisse und Bedarf auf Kosten anderer schaffen können. Die systemimmanente soziale Ungerechtigkeit bestraft die gesundheitsbewussten, sparsamen und verantwortungsvollen Versicherten, begünstigt die wohlhabenden und benachteiligt die sozial Schwachen.
Bei der Reformdebatte darf das Gesundheitswesen nicht einer ideologisch bestimmten „Durchökonomisierung“ unterworfen werden, sondern muss vor allem unter Gesichtspunkten der Lebensqualität des einzelnen Menschen mit seinen persönlichen Befindlichkeiten und individuellen Bedürfnissen betrachtet werden. Es geht primär nicht um Organisationsschwierigkeiten oder Ökonomie, sondern um die Substanz eines besonderen menschlichen Beziehungsverhältnisses. Dr. med. Hans-Joachim Ballstaedt









Schmitt, Heinzpeter