BRIEFE
Psychotherapie: Ärztliche Selbstverwaltung wird von Ärzten bestimmt


Der verständliche Wunsch der Psychologischen Psychotherapeuten nach Teilhabe an der noch immer bestehenden Wertschätzung des ärztlichen Berufes ist verständlich. Diese Teilhabe setzt jedoch voraus: das erfolgreiche Studium der Medizin mit der anschließenden fachärztlichen Qualifikation. Nur unsere psychotherapeutisch tätigen ärztlichen Kollegen haben diese Voraussetzungen erfüllt. Sie tragen infolge ihrer ärztlichen (Aus-) Bildung zu einer psychotherapeutischen Versorgungsqualität bei, die von Psychologischen Psychotherapeuten nicht erreicht werden kann.
Herr Kommer betont, dass jede Krankheit eine körperliche und eine seelische Dimension habe. Dem ist so. Wir Ärzte können darüber hinaus sehen, dass noch weitere Dimensionen die Krankheit eines Menschen bestimmen: die soziale, die rechtliche, die ökologische. Nur das medizinische Studium beinhaltet in seinem Anforderungskatalog neben den körperlichen gerade auch die primär nichtkörperlichen Bezüge. Die Gewichtungen der Dimensionen kann somit nur der – erfahrene – Arzt vornehmen. Sein kompetentes Überweisungs- und Zuweisungsverhalten wird Kosten dämpfen. Die Handlungskompetenzen, die uns in der Visite am Krankenbett oder während der Sprechstunde – man beachte das Wort – in der Praxis abverlangt werden, können aufgrund ihrer Vielschichtigkeit hier nicht dargelegt werden. Diese Sachverhalte müssen klar zum Ausdruck gebracht werden und müssen unser Selbstverständnis und unsere Positionierung als Ärzte unmissverständlich bestimmen.
Dipl.-Biologe Dr. med. Ronny Niklas, Heckberg 8, 24623 Großenaspe
Pfeiffer, Gernod
Henrich, Wolfgang
Ploeger, A.
Götting, Ursula
Leppert, Annette
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