BRIEFE
EuGH-Urteil: Klinikhygiene vergessen


Foto: Caro/Teich
Was wieder beweist, wie wichtig die Einhaltung der höchstzulässigen Arbeitszeit und der vorgeschriebenen Ruhezeiten ist, weil man sonst selbst das kleine Einmaleins der Klinikhygiene vergisst.
Martin Priwitzer,
Herderstraße 17, 70193 Stuttgart
Rüden, Henning
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