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Schleswig-Holstein schafft Krebsregister


Krebsregister auf den Weg gebracht. Es soll zum 1. Januar 1997 in Kraft treten. Ziel ist es nach den Worten von Sozialministerin Heide Moser, durch eine umfassende Meldepflicht für alle Ärzte mindestens 90 Prozent aller Krebserkrankungen zu erfassen. Diese Melderate sei für ein aussagefähiges Krebsregister erforderlich.
Die Ärztekammer Schleswig-Holstein, die den Gesetzentwurf mit vorbereitet hatte, hielt es für wichtig, daß im Rahmen der Meldepflicht die Patientenrechte gewahrt werden. Sind die Patienten nicht einverstanden, darf nach dem Gesetz nur eine anonymisierte Meldung an die Vertrauensstelle bei der Ärztekammer erfolgen. Nach Prüfung übermittelt diese Stelle die Daten an die Registrierstelle, die von einem Trägerverein an der Medizinischen Hochschule Lübeck eingerichtet wird. kr
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