VARIA: Immobilien
Preisvergleich: Immobilienfonds vs. Einzelimmobilie


Kaufentscheidungen werden zum Jahresende 1996 oftmals vor dem Hintergrund des Auslaufens der
steuerlichen Sonder-Abschreibung von 50 Prozent nach dem Fördergebietsgesetz getroffen. Beim Kauf einer
noch nicht fertiggestellten Eigentumswohnung muß diese, um die Steuervorteile zu sichern, in voller Höhe
bezahlt werden. Somit gerät das Konto des Erwerbers mit dem vollen Kaufpreis ins Minus mit der Folge, daß
bis zum Ende der Bauzeit Zinsen auf den vollen Betrag anfallen. Das sind etwa sechs bis sieben Prozent vom
Kaufpreis; eine Bearbeitungsgebühr kommt meist hinzu.
Ferner muß der Erwerber einer Einzelimmobilie zusätzlich zum Kaufpreis die Anschaffungsnebenkosten
bezahlen, also insbesondere die Beurkundung des Kaufvertrages (oft in Verbindung mit einem
Treuhandvertrag), dazu die Kosten für die Grundschuldbestellung, die Gerichtskosten für die Umschreibung im
Grundbuch und nicht zuletzt die Grunderwerbsteuer. Erfahrungsgemäß beläuft sich die Summe dieser
Nebenkosten auf etwa vier Prozent des Kaufpreises. Anders ist es bei der Beteiligung in einem
Immobilienfonds. Hier sind in der Kalkulation für die Investitionsphase im Netto-Gesamtaufwand die
Bauzeitzinsen und darin sämtliche Bearbeitungsgebühren sowie die Kosten der Grundschuldbestellungen für
die Fremdfinanzierung bereits enthalten. Dasselbe gilt für die Anschaffungsnebenkosten, die bereits auf
Gesellschaftsebene bezahlt wurden und somit im Gesamtaufwand enthalten sind (mit Ausnahme der
Beurkundungsgebühr für die Beitrittsbestätigung).
Vereinfacht kann man sagen, daß man vom anteiligen Gesamtaufwand eines Immobilienfonds gut zehn
Prozent abziehen kann und muß, wenn man den Preis der im Rahmen des Fonds übernommenen Immobilie mit
dem Kaufpreis einer Einzelimmobilie vergleichbar machen möchte. Hinzu kommen als weitere Vorteile die
einfache Abwicklung sowie die im Gesamtaufwand bereits enthaltenen Garantien und Dienstleistungen, etwa
das Steuerberaterhonorar.
Länder lieben Fonds
Nicht zuletzt ist anzumerken, daß es relativ wenige Erwerbsmöglichkeiten im geförderten Wohnungsbau außerhalb von Fondsbeteiligungen gibt, da die Förderstellen der Länder, insbesondere Berlins, nur einen
Ansprechparter für die gesamte Förderung eines Objektes akzeptieren. UL
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