BRIEFE
Psychotherapie: Gleichberechtigte Mitwirkung


Ich halte es für legitim, wenn Ärzte die Selbstverwaltung ihrer Profession verteidigen. Bis 1998 waren Ärztekammer und KV Organe dieser ärztlichen Selbstverwaltung. Aber die Politik hat gewollt (nicht unbedingt wir Psychologen!), dass Vertreter der Profession nur noch die Kammern sein sollten, während die KV das Selbstverwaltungsorgan der approbierten und kassenzugelassenen Behandler sein bzw. werden sollte. Solange diese Konstruktion so besteht, dringen wir Psychologischen Psychotherapeuten auf gleichberechtigte Mitwirkung entsprechend der Anzahl unserer (zahlenden!) Mitglieder. Alles andere ist undemokratisch . . .
Ursula Götting, Neue Torstraße 16, 32816 Schieder-Schwalenberg
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