BRIEFE
Psychotherapie: Alternativen


rolle; wir werden z. B. auch abstimmungstechnisch zu der Gruppe der „Fachärzte“ gezählt) sind für mich derzeit nur vorübergehende Notlösungen. Eine Alternative könnte z. B. eine „Kassenpsychotherapeutische Vereinigung“ sein. Aber auch ein Verbund, in dem Ärzte und Psychologen gemeinsam für ihre Belange einstehen, wäre eine Möglichkeit. Jedoch nur unter der Voraussetzung, dass die Partner gleichberechtigt sind und auch genauso gleichberechtigt ihre Plätze in unserem Gesundheitssystem einnehmen. Das würde jedoch bedeuten, dass z. B. auch alle somatischen Diagnosen und Behandlungen (z. B. bei Magenbeschwerden, orthopädischen Beschwerden, dermatologischen Problemen, Kreislaufproblemen etc.) auch von psychologischer Seite abgeklopft würden. Erst dann könnte man vielleicht von Gleichberechtigung sprechen. Wer in diesem Rahmen allumfassende Beurteilungen (also auch über psychische Belange) abgeben will, muss eine ebenso umfassende Kompetenz (also auch eine psychologische Qualifikation) nachweisen. Ansonsten verfügt er eben nur über eine eingeschränkte Fachkompetenz.
Insofern hat diese Notlösung, die sich durch das Psychotherapeutengesetz ergeben hat, überhaupt nichts mit dem unterstellten „Wunsch der Psychologischen Psychotherapeuten nach Teilhabe an der noch immer bestehenden Wertschätzung des ärztlichen Berufes“ zu tun, sondern entbehrt für mich jeglicher Grundlage.
Wolfgang Henrich, Blackenfeld 91, 33739 Bielefeld
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