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Praxisgebühr: Kein Weihnachtsmärchen
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Nicht durchsetzen konnten sich die Ärzte mit ihrer Forderung, für das Einziehen der Praxisgebühr eine generelle Bearbeitungsgebühr in Anspruch nehmen zu können. So zeigte sich der KBV-Vorsitzende Manfred Richter-Reichhelm auch nur teilweise zufrieden mit der Schiedsamt-Entscheidung. Erleichtert zeigte er sich darüber, dass
der einzelne Arzt von Inkasso- und Zwangsmaßnahmen verschont bleibt. Unausweichlich werden sich die Kassenärzte ab Januar 2004 mit der Praxisgebühr auseinander setzen müssen. Auch wenn sich die KBV noch rechtliche Maßnahmen bezüglich der verweigerten Bearbeitungsgebühr vorbehält – aufschiebende Wirkung hätte dies nicht. So können sich die Ärzte anhand fiktiver Fallbeispiele, die von der KBV im Internet präsentiert werden, schon einmal mit den paradoxen Auswüchsen einer Gesetzesregelung vertraut machen, die dazu geeignet ist, noch mehr Medizinern den Weg in den Arztberuf zu verleiden. Zur Übung eine Beispielsfrage: Warum muss ein Patient mit Neurose und Knieproblemen, wenn er zunächst den Orthopäden und dann den Psychotherapeuten aufsucht, zweimal die Praxisgebühr entrichten, im umgekehrten Fall aber nur einmal, und wie werden vagabundierende Quittungen vermieden? Thomas Gerst
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