MEDIZIN
Frühinvalidität im Lehrerberuf: Sozial- und arbeitsmedizinische Aspekte
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Krankheitsbedingte Frühpensionierungen von Lehrkräften stellen heute ein gesellschaftliches, volkswirtschaftliches und sozialmedizinisches Problem ersten Ranges dar. Der Anteil der vorzeitigen Dienstunfähigkeit an den jährlichen Ruhestandseintritten liegt in dieser Berufsgruppe seit Jahren zwischen 50 und 60 Prozent, wobei der gesundheitlich begründete Berufsausstieg durchschnittlich zehn Jahre vor der Regelaltersgrenze von 65 Jahren erfolgt. Sozialmedizinische Untersuchungen belegten in den letzten Jahren die herausragende Bedeutung psychischer und psychosomatischer Erkrankungen bei Frühpensionierungen. Die Prävalenz derartiger Leiden ist bei Lehrerinnen höher als bei Lehrern. Auch angestellte Lehrkräfte werden heute meistens wegen einer Hauptdiagnose aus dem psychiatrischen oder psychosomatischen Fachgebiet frühberentet. Es werden aktuelle Entwicklungen, rechtliche Rahmenbedingungen und neuere sozialmedizinische Erkenntnisse zur Problematik der Frühinvalidität im Schuldienst beleuchtet.
Schlüsselwörter: Arbeitsmedizin, Sozialmedizin, Frühinvalidität, Psychosomatik, Lehrergesundheit
Summary
Early Invalidity of Teachers
Today, the early retirement of teachers due to illness represents a major social, economic and social-medical problem. For years the percentage of persons prematurely unfit for work among the annual number of persons entering retirement has been between 50 per cent and 60 per cent in this occupational group. Retirement from work for health reasons takes place on an average of 10 years before the legal retirement age of 65 years. Social-medical studies in recent years have demonstrated the predominant importance of psychic and psychosomatic illnesses in the early retirement of teachers. The prevalence of such illnesses is much higher in female teachers than in male teachers. The following article illustrates current developments, the legal framework and recent social-medical insights into the problem of early invalidity in the education services.
Key words: occupational medicine, social medicine, occupational disability, psychosomatics, health of teachers
Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes waren im Jahr 2001 rund 793 000 hauptberufliche Lehrerinnen und Lehrer an allgemein bildenden und beruflichen Schulen in Deutschland beschäftigt. Dabei arbeiten Lehrkräfte in den alten Bundesländern zu mehr als 90 Prozent als Beamte, in den neuen Bundesländern sind sie dagegen in der Regel als Angestellte tätig. Aus arbeitsmedizinischer Sicht weist der sehr heterogene Lehrerberuf – entgegen weitverbreiteter Vorurteile – vielfältige Gesundheitsgefährdungen und Belastungen auf (Textkasten 1) (9, 25). Diese verlangen ein kompetentes (Gesundheits-) Management. Dies wird auch dann deutlich, wenn man einen Blick auf die statistischen Daten zur Frühinvalidität von Lehrkräften wirft: So liegt der Anteil krankheitsbedingter vorzeitiger Pensionierungen an den jährlichen Ruhestandseintritten von Lehrkräften in Deutschland seit zehn Jahren zwischen 50 und 60 Prozent. Dies bedeutet, dass in Deutschland jährlich zwischen 5 000 bis 9 000 verbeamtete Lehrkräfte aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig – durchschnittlich zehn Jahre vor Erreichen des 65. Lebensjahres – ihren Beruf aufgeben. Gleichzeitig arbeiten seit Jahren nur noch circa sechs Prozent aller beamteten Lehrkräfte bis zur Regelaltersgrenze von 65 Jahren. Hierbei handelt es sich zumeist um Funktionsträger, die nicht mehr den vollen Unterricht absolvieren. Der Höchststand von 64 Prozent im Jahr 2000 und der rückläufige Wert aus dem Jahr 2001 (54 Prozent) erklären sich unter anderem durch eine ab 2001 in Kraft getretene Versorgungsreform, die höhere Pensionsabschläge nach sich zog (18). Einen Überblick über den zeitlichen Verlauf von vorzeitiger Dienstunfähigkeit und Erreichen der Regelaltersgrenze seit 1993 gibt die Grafik 1.
Auf den ersten Blick erscheinen die Zahlen nicht außergewöhnlich. Seit Jahrzehnten nimmt die Frühverrentung in Deutschland quer durch alle Berufsgruppen zu, die als Ausweg aus einem immer engeren Arbeitsmarkt politisch gewollt war. Dennoch sind Lehrkräfte häufiger krankheitsbedingt aus dem Beruf ausgestiegen als andere Personen aus akademischen Berufen und Beamte. Zum Vergleich: Etwa 15 Prozent der sonstigen Beamten („Nicht-Lehrer“) und etwa 20 Prozent aller in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherten Erwerbstätigen erreichen derzeit noch die Altersgrenze von 65 Jahren. Die allgemeine Erwerbsquote der 55- bis 64- Jährigen liegt in Deutschland bei circa 39 Prozent (in der Schweiz bei 72 Prozent, in Norwegen bei 67 Prozent) (19). In dieser Altersspanne ist ein Großteil der Lehrkräfte schon frühpensioniert. Allerdings bedürfen Vergleiche von Beamten und verbeamteten Lehrkräften mit sonstigen Erwerbstätigen (unabhängig von Variablen wie Bildung, Schichtzugehörigkeit, Arbeitsbelastungen) aufgrund unterschiedlicher normativer Rahmenbedingungen immer interpretatorischer Vorsicht.
Die aufgezeigte Entwicklung hat erhebliche ökonomische Folgen für die Volkswirtschaft, denn Pensionen müssen aus den öffentlichen Haushalten aufgebracht werden. Im Freistaat Bayern belaufen sich nach Berechnungen des Bayerischen Lehrer- und Lehrerinnenverbandes allein die Versorgungsausgaben für frühpensionierte Lehrkräfte auf etwa 250 Millionen Euro pro Jahr (4).
Angesichts der gesellschaftlichen, ökonomischen und sozialmedizinischen Bedeutung der Frühpensionierung von Lehrkräften ist die Klärung möglicher Ursachen für die Entwicklung evidenzbasierter Präventionsmaßnahmen und Interventionsmaßnahmen von großem Interesse. Die gegenwärtige wissenschaftliche Diskussion zur Ätiopathogenese konzentriert sich im Wesentlichen auf die Faktoren, die im Textkasten 2 aufgelistet sind, wobei eine Diskrepanz
zwischen gesichertem Wissen und veröffentlichten Meinungen auffällt. In Abhängigkeit von Interessenlagen, Strömungen des Zeitgeistes oder politischen Standorten wird jeweils das eine oder andere Ursachenbündel favorisiert.
Weitgehender Konsens besteht unter den mit der Materie befassten Wissenschaftlern heute dahingehend, dass Frühpensionierung ein multidimensionaler Prozess ist, für den (sozial-) medizinische, gesellschaftliche, normativ-rechtliche und individuelle Rahmenbedingungen maßgeblich sind (21). Sozialmedizinisch ist von wesentlicher Bedeutung, beruflich relevante gesundheitliche Leistungseinschränkungen frühzeitig zu erkennen und einem adäquaten „disability management“ zuzuführen. Den betreuenden Haus- und Fachärzten kommt hierbei eine Schlüsselrolle zu. Nicht selten sind sie die Weichensteller für die erfolgreiche Bewältigung einer Krankheit, das weitere Berufsleben und die soziale Lage. Behandelnde Ärzte sollten sich insbesondere darüber bewusst sein, dass eine ausschließliche Langzeitkrankschreibung ohne gleichzeitige Angebote von Unterstützung, Bewältigungsstrategien oder Rehabilitation nicht nur zu weiteren ungünstigen psychosozialen Entwicklungen wie zum Beispiel Entwöhnung vom Arbeitsprozess, soziale Isolation, Selbstwertkrise oder zum Verlust der Tagesstrukturierung führen kann. Sie kann hinsichtlich der beruflichen Perspektive unter Umständen sogar kontraproduktiv wirken. Erfahrungsgemäß wird eine erfolgreiche Reintegration in das Arbeitsleben mit zunehmender Dauer einer Arbeitsunfähigkeit immer unwahrscheinlicher (27).
Juristische und sozialmedizinische Erläuterungen
Begriffsklärung von Frühinvalidität
Nach allgemeiner sozialmedizinischer Definition versteht man unter Frühinvalidität oder Frühinvalidisierung das krankheitsbedingte Ausscheiden aus dem Erwerbsleben vor dem Erreichen gesetzlich festgelegter Altersgrenzen. Scheidet ein Beamter vor dem Erreichen der Regelaltersgrenze aus dem Dienst aus, spricht man von Frühpensionierung, wobei dieser Begriff a priori noch keine krankheitsbedingte Ursache des vorzeitigen Berufsausstiegs impliziert. Frühinvalidität zählt neben Krankheit, Alter und Tod zu den so genannten elementaren Lebensrisiken (21).
Gesetzliche Ruhestandsregelungen für beamtete Lehrkräfte
Weil Lehrkräfte in den alten Bundesländern überwiegend als Landesbeamte tätig sind, beziehen sich die weiteren Ausführungen im Wesentlichen auf die derzeit maßgeblichen beamtenrechtlichen Rahmenbedingungen (Beamtenrechtsrahmengesetz, Bundesbeamtengesetz, Landesbeamtengesetze).
Bei der Ruhestandsversetzung von beamteten Lehrkräften kann grundsätzlich zwischen Möglichkeiten ohne und mit der Erfüllung bestimmter sozialmedizinischer Voraussetzungen unterschieden werden. Liegen keine sozialmedizinischen Voraussetzungen vor, ist ein Ruhestandseintritt in folgenden Fällen möglich:
c bei Erreichen der Regelaltersgrenze für Lehrkräfte (65. Lebensjahr) und
c vorzeitig auf Antrag nach Vollendung des 64. Lebensjahres (mit einem Versorgungsabschlag bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze).
Sind bestimmte sozialmedizinische Voraussetzungen erfüllt, ist ein Ruhestandseintritt in folgenden Fällen möglich:
- vorzeitig auf Antrag für anerkannte Schwerbehinderte (ab dem 60. Lebensjahr),
- vorzeitig aufgrund dienstlich relevanter gesundheitlicher Leistungseinschränkungen (Vorliegen von dauernder Dienstunfähigkeit).
Ein weiterer Weg eines flexiblen Berufsausstiegs für Lehrkräfte ist die seit 1999 mögliche Altersteilzeit. Im so genannten Teilzeitmodell arbeitet der Beamte bis zum Ruhestand die Hälfte der in den letzten fünf Jahren geleisteten Arbeitszeit (50 Prozent). Im Blockmodell wird in der ersten Hälfte vollzeit gearbeitet, in der zweiten Hälfte wird der Beamte vollständig vom Dienst freigestellt. Nachdem die Altersvoraussetzung für die Altersteilzeit im Schulbereich zunächst die Vollendung des 56. Lebensjahres war, wurde die Grenze zum 1. Januar 2003 auf 60 Jahre heraufgesetzt, was nicht nur bei Pädagogen und Berufsverbänden Unverständnis hervorgerufen hat (14). Auch aus arbeitsmedizinischer Sicht ist Altersteilzeit als ein geeignetes Instrument zur Reduzierung von Belastungen und krankheitsbedingten Frühpensionierungen anzusehen.
Definition, Rechtsgrundlagen und Verfahrensablauf von Dienstunfähigkeit
Für die Problematik krankheitsbedingter Frühpensionierungen von Lehrkräften ist der Begriff der Dienstunfähigkeit von zentraler Bedeutung. Im Beamtenrecht wird unter Dienstunfähigkeit eine „dauernde Dienstunfähigkeit“ (§ 42 Bundesbeamtengesetz, BBG) verstanden. Im allgemeinen Sprachgebrauch wird aber auch noch der Terminus „vorübergehende Dienstunfähigkeit“ im Sinne einer krankheitsbedingten Abwesenheit vom Dienst (entsprechend dem Tatbestand der Arbeitsunfähigkeit) verwendet. Die Legaldefinition der (dauernden) Dienstunfähigkeit gemäß § 42 BBG lautet: „Der Beamte auf Lebenszeit ist in den Ruhestand zu versetzen, wenn er infolge eines körperlichen Gebrechens oder wegen Schwäche seiner körperlichen oder geistigen Kräfte zur Erfüllung seiner Dienstpflichten dauernd unfähig (dienstunfähig) ist [...].“ „Als dienstunfähig kann der Beamte auch dann angesehen werden, wenn er infolge einer Erkrankung innerhalb eines Zeitraumes von sechs Monaten mehr als drei Monate keinen Dienst geleistet hat und keine Aussicht besteht, dass er innerhalb weiterer sechs Monate wieder voll dienstfähig wird [...].“
Somit ist Dienstunfähigkeit bei Leistungsunfähigkeit im konkreten Amt gegeben, aber sie kann auch dann angenommen werden, wenn eine längere krankheitsbedingte Abwesenheit vom Dienst vorlag und die weitere Prognose keine volle Dienstfähigkeit mehr erwarten lässt (so genannte fiktive Dienstunfähigkeit) (10). Bei der Feststellung von dauernder Dienstunfähigkeit sind nicht nur Merkmale der Person, sondern auch Erfordernisse des Dienstherrn zu berücksichtigen. So etwa, wenn häufige Fehlzeiten die Aufgabenerledigungen in der Schule erheblich beeinträchtigen. Durch eine Gesetzesänderung Anfang der 90er-Jahre wurde erstmalig auch im Beamtenrecht das Prinzip der Verweisbarkeit eingeführt: Demnach können Beamten zur Vermeidung der Versetzung in den Ruhestand bei krankheitsbedingten Leistungseinschränkungen nicht nur gleichwertige, sondern auch geringerwertige Tätigkeiten innerhalb ihrer Laufbahngruppe übertragen werden, wenn das Restleistungsvermögen für das neue Amt ausreicht. Darüber hinaus wurde 1999 der Tatbestand der begrenzten Dienstfähigkeit geschaffen (Teildienstfähigkeit). Von der Versetzung in den Ruhestand soll dann abgesehen werden, wenn der Beamte das 50. Lebensjahr vollendet hat und unter Beibehaltung seines Amtes seine Dienstpflichten noch während mindestens der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit erfüllen kann (14). Im Zuge der Novellierungen der Beamtengesetze von Bund und Ländern wurde auch der Wiedereinsatz zuvor dienstunfähiger Beamter neu geregelt. Ein Beamter, der wegen Dienstunfähigkeit vorzeitig in den Ruhestand versetzt worden ist, kann demnach nicht nur bei Wiedererlangung seiner vollen Dienstfähigkeit in das Beamtenverhältnis berufen werden, sondern auch bei Teildienstfähigkeit. Eine Reaktivierung ist grundsätzlich auch gegen den Willen des Beamten möglich. Die frühere Befristung auf die ersten fünf Jahre nach einer Frühpensionierung ist weggefallen. Auch der Beamte hat die Möglichkeit, eine Wiederbeschäftigung von sich aus zu beantragen. Jede Reaktivierung setzt zweierlei voraus: Es muss wieder Leistungsfähigkeit für die dienstlichen Verrichtungen bestehen und es muss von der positiven Prognose ausgegangen werden, dass bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze nicht mit dem Eintritt dauernder Dienstunfähigkeit zu rechnen ist (10). Auch die Feststellung von Dienstunfähigkeit ist in den einschlägigen Bundes- und Landesgesetzen geregelt und unterliegt im vollen Umfang der verwaltungsgerichtlichen Nachprüfbarkeit.
Nach den vorgenannten Bestimmungen besteht die Verpflichtung, vor einer vorzeitigen Ruhestandsversetzung ein Gutachten eines Amtsarztes über den Gesundheitszustand des Beamten einzuholen. In Bayern erfolgt die Dienstunfähigkeits-Begutachtung seit 1996 bei Landesbeamten (also auch Lehrkräften) zentralisiert durch die Medizinischen Untersuchungsstellen der Bezirksregierungen. Auch wenn das amtsärztliche Gutachten die wesentliche Grundlage für die Feststellung von Dienstunfähigkeit ist, wird die Entscheidung über ihr Vorliegen de jure weder vom Amtsarzt noch vom Dienstvorgesetzten getroffen, sondern von der Behörde, die für die Ernennung des Beamten zuständig ist (10, 21).
Analyse krankheitsbedingter Frühpensionierungen
Die bis heute publizierte Literatur zu krankheitsbedingten Frühpensionierungen von Lehrkräften ist nicht sehr umfangreich. Den seit Anfang der 90er-Jahre gefertigten Berichten von Landesrechnungshöfen und Ministerien, die der Erfassung der ökonomischen Belastung dienen sollten, fehlen in der Regel Angaben zum Morbiditätsspektrum. Eine Ausnahme bildet die differenziertere Untersuchung des Bayerischen Obersten Rechnungshofes. Diese kam zu dem Ergebnis, dass bereits 1993 bei 51 Prozent der 311 erfassten dienstunfähigen Lehrkräfte die Frühpensionierung aufgrund einer psychischen oder psychosomatischen Erkrankung (3) erfolgte. Besondere Erwähnung verdient auch eine Arbeit aus dem Deutschen Institut für internationale pädagogische Forschung, die wichtige Erkenntnisse zum Ausmaß krankheitsbedingter Frühpensionierungen von Lehrkräften in den alten Bundesländern lieferte (8). Medizinische Untersuchungen zur Problematik der vorzeitigen Dienstunfähigkeit von Lehrkräften lagen bis vor einigen Jahren nur in Form von vier unveröffentlichten Studien von Amtsärzten mit kleinen Fallzahlen vor. Zusammenfassend stellten dabei im Beobachtungszeitraum (Anfang der 90er-Jahre) psychische und psychosomatische Erkrankungen die häufigsten Frühpensionierungsleiden von Lehrkräften dar (Anteil am Morbiditätsspektrum 44 bis 65 Prozent). Das Durchschnittsalter bei Eintritt von Dienstunfähigkeit lag für Lehrer durchweg zehn Jahre, bei Lehrerinnen zwölf Jahre unter der Regelaltersgrenze von 65 Jahren (21).
Die ersten wissenschaftlichen sozialmedizinischen Untersuchungen zu krankheitsbedingten Frühpensionierungen von Beamten mit größeren Fallzahlen wurden von einer interdisziplinären Arbeitsgruppe des Erlanger Universitätsinstitutes für Arbeits-, Sozial- und Umweltmedizin und des bayerischen Öffentlichen Gesundheitsdienstes in den 90er-Jahren durchgeführt. Dabei stellten Lehrkräfte das größte Teilkollektiv innerhalb der Beamtenschaft dar (21). In einer ersten retrospektiven Studie erfolgte die Evaluation aller Fälle von krankheitsbedingter Dienstunfähigkeit bei Beamten und Lehrkräften im Einzugsbereich zweier großer Gesundheitsämter. Der Beobachtungszeitraum betrug zehn Jahre (1985 bis 1995). Erfasst wurden 232 Lehrkräfte (135 Frauen und 97 Männer).
Das mediane Lebensalter zum Zeitpunkt der Dienstunfähigkeits- (DU-)Begutachtung lag bei 53 (Lehrerinnen) beziehungsweise 54 (Lehrer) Jahren. Grund- und Hauptschullehrkräfte waren mit 35 Prozent am häufigsten vertreten. Die DU-Quote betrug 83 Prozent, das heißt von 232 Lehrkräften wurden 192 amtsärztlich für dienstunfähig erachtet. 50 Prozent der untersuchten Lehrpersonen hatten vor der DU-Begutachtung wenigstens eine medizinische Reha-Maßnahme in Form einer Kur oder eines Sanatoriumsaufenthaltes in Anspruch genommen. Maßgebliche Frühpensionierungsleiden waren bei dienstunfähig beurteilten Lehrkräften psychische und psychosomatische Erkrankungen mit einem Anteil von 42 Prozent.
Bei Lehrerinnen lag der Anteil derartiger Leiden höher als bei Lehrern (46 versus 39 Prozent). Die Diagnose einer psychischen Erkrankung war ausreichend valide und in der Regel durch fachärztliche Zusatzgutachten und Vorbefunde abgesichert. Als häufigste somatische Leiden wurden bei 18 Prozent Muskel-/Skelett- sowie bei 16 Prozent Herz-Kreislauf-Erkrankungen diagnostiziert. Bei der retrospektiven Prüfung des erwerbsbezogenen Leistungsvermögens beziehungsweise einer potenziellen Verweisbarkeit auf alternative Tätigkeiten zeigte sich, dass 65 Prozent der dienstunfähig beurteilten Lehrpersonen offensichtlich derartige gesundheitliche Leistungseinschränkungen aufwiesen, dass ihnen keine Erwerbs- oder Alternativtätigkeiten mehr zugemutet werden konnten (dies entspricht dem Tatbestand der Erwerbsunfähigkeit nach dem damals geltenden Recht der Gesetzlichen Rentenversicherung) (21).
In einer weiteren sozialmedizinischen Feldstudie der Erlanger Arbeitsgruppe konnten anhand größerer Fallzahlen und repräsentativer Daten differenzierte Erkenntnisse über Frühpensionierungsleiden und mögliche Determinanten gewonnen werden. In dieser prospektiv angelegten Totalerhebung erfolgte eine Evaluation aller DU-Begutachtungen (n = 11 528) von Beamten (einschließlich Lehrkräften), die im Zeitraum von 1996 bis 1999 in Bayern durchgeführt wurden. 7 103 Fälle betrafen Lehrkräfte – 57 Prozent Frauen (n = 4 049) und 43 Prozent Männer (n = 3 054). Diese stellten somit das größte Teilkollektiv dar. Datengrundlage bildete ein standardisierter Erhebungsbogen, der unmittelbar nach Abschluss der amtsärztlichen Begutachtung vom jeweiligen Gutachter anonymisiert und kodiert wurde. Das mediane Lebensalter lag bei 54 Jahren (Lehrerinnen: 53 Jahre, Lehrer: 56 Jahre). Bezogen auf die verschiedenen Schultypen waren Grundschul- (31 Prozent), Hauptschul- (20 Prozent) und Gymnasiallehrkräfte (11 Prozent) am häufigsten vertreten, wobei die Verteilung der Schularten repräsentativ für die bayerischen Verhältnisse war. Vorangegangene Konflikte am Arbeitsplatz Schule (unter anderem mit Schulleitungen oder Kollegium) ließen sich bei der amtsärztlichen Untersuchung in 13 Prozent der Fälle eruieren. Von den 7 103 Untersuchten wurden 78 Prozent als dienstunfähig eingestuft, wobei sich signifikante Unterschiede in der DU-Quote weder zwischen Lehrerinnen und Lehrern noch zwischen den verschiedenen Schularten ergaben. Unter den maßgeblichen Erkrankungen, die zu einer vorzeitigen Dienstunfähigkeit führten, überwogen psychische und psychosomatische Leiden mit einem Anteil von 52 Prozent. Mit großem Abstand folgten Muskel-/ Skelett sowie Herz-Kreislauf-Erkrankungen (zum Morbiditätsspektrum) (Grafik 2). Die geschlechtsbezogene Auswertung ergab bei dienstunfähigen Lehrerinnen mit 56 Prozent (im Vergleich zu 47 Prozent bei Lehrern) ein noch deutlicheres Überwiegen psychischer Gesundheitsstörungen. Eine weitergehende Differenzierung der Hauptdiagnosegruppe „Psyche“ nach einzelnen Erkrankungen (gemäß ICD 10) erbrachte bei dienstunfähigen Lehrpersonen als häufigste Leiden depressive Störungen, Erschöpfungssyndrome (Burn-out) sowie Belastungs- und Anpassungsstörungen (Grafik 3). Die maßgeblichen Hauptdiagnosen waren wie in der ersten Studie ausreichend fachärztlich validiert. 60 Prozent der Lehrkräfte hatten im Zeitraum vor einer erstmaligen DU-Begutachtung mindestens eine medizinische Reha-Maßnahme absolviert, wobei die Häufigkeit bei Männern und Frauen annähernd gleich war. Die objektivierten Gesundheitsstörungen wurden bei 66 Prozent der dienstunfähig beurteilten Lehrkräfte als derartig schwerwiegend eingestuft, dass keine Verweisung auf andere Tätigkeiten in Betracht kam (24, 26).
Zusammenfassend belegen die vorgenannten Untersuchungen die herausragende Bedeutung psychischer und psychosomatischer Erkrankungen für einen krankheitsbedingten vorzeitigen Berufsausstieg beamteter Lehrerinnen und Lehrer. Im zeitlichen Verlauf ist bei einem Vergleich der beiden Erlanger Studien (1985 bis 1995 und 1996 bis 1999) eine Zunahme in der Prävalenz psychischer Gesundheitsstörungen um etwa zehn Prozentpunkte zu beobachten. Darüber hinaus sind derartige Leiden bei Lehrkräften von erheblicher sozialmedizinischer Relevanz: Sie führen nicht nur zu einer Vorverlegung des Ruhestandseintritts um durchschnittlich zehn Jahre, sondern zeigen auch deutliche
Auswirkungen auf das erwerbsbezogene Leistungsvermögen. So war etwa zwei Drittel der erkrankten Lehrkräfte keine regelmäßige Erwerbstätigkeit mehr zuzumuten. Zudem unterstreichen die Studien, dass Fragen der Qualität und Effektivität interventioneller beziehungsweise rehabilitativer Maßnahmen dringend weiter bearbeitet werden müssen. Dies beinhaltet auch eine Überprüfung der gegenwärtigen (nicht mehr zeitgemäßen) gesetzlichen Rahmenbedingungen der medizinischen Rehabilitation bei Beamten (25).
Psychische Erkrankungen sind Hauptursache
für Frühpensionierungen
Psychischen und psychosomatischen Erkrankungen kommt eine seit Jahren wachsende sozialmedizinische und sozioökonomische Bedeutung zu. Nicht-psychotische Störungen wie depressive Entwicklungen, Erschöpfungssyndrome (Burn-out), Belastungsreaktionen oder Angststörungen sind in der Allgemeinbevölkerung offenbar nicht nur wesentlich häufiger zu finden als früher angenommen, sondern auch von erheblicher Relevanz für die bestehenden sozialen Sicherungssysteme (22). Im Bereich der Gesetzlichen Krankenversicherung stieg nach Beobachtungen von Krankenkassen der Anteil krankheitsbedingter Fehlzeiten durch psychische Gesundheitsstörungen in den letzten zehn Jahren deutlich an. Einen noch größeren Einfluss haben psychische Leiden auf eine vorzeitige Minderung der Erwerbs- und beruflichen Leistungsfähigkeit, insbesondere von Lehrkräften und Beamten. So sind psychische Erkrankungen nicht nur in Bayern die häufigste Ursache für eine krankheitsbedingte Frühpensionierung von Lehrkräften. Entsprechende Beobachtungen liegen mittlerweile aus fast allen alten deutschen Bundesländern vor (2, 21).
Laut Angaben des Statistischen Bundesamtes schieden im Jahr 2000 deutschlandweit 40 300 Beamte aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig aus dem Dienst aus. Unter den maßgeblichen Erkrankungen wurden die höchsten Anteile (45 Prozent) an psychischen Leiden bei Lehrkräften festgestellt, bei Vollzugsbeamten betrug ihr Anteil 35, bei Richtern 27 Prozent (18). Dabei nehmen psychische und psychosomatische Erkrankungen als Ursache einer Frühpensionierung auch in der übrigen Beamtenschaft („Nicht-Lehrer“) seit Jahren zu (11). Nach einer
aktuellen laufbahnbezogenen Analyse der Daten der Erlanger Studie stehen psychische Gesundheitsstörungen in allen Laufbahngruppen und Tätigkeitsbereichen an erster Stelle.
Im Vergleich zu Lehrkräften (Prävalenz von 52 Prozent) ist ihre Häufigkeit in den anderen Verwendungen jedoch durchweg niedriger. So betrug der Anteil psychischer Hauptdiagnosen bei dienstunfähigen Beamten im einfachen Dienst 31 Prozent, im mittleren Dienst 43 Prozent und im gehobenen Dienst 46 Prozent (12). Im Weiteren handelt es sich keineswegs nur um ein Problem, dass im Beamtenstatus begründet liegt, sondern für angestellte Lehrerinnen und Lehrer genauso relevant ist. Nach der Rentenzugangsstatistik des Verbandes Deutscher Rentenversicherungsträger gingen im Jahr 2001 in Deutschland insgesamt 1 645 angestellte Lehrkräfte wegen Krankheit in Frührente. Das Morbiditätsspektrum zeigte ein deutliches Überwiegen von psychischen und psychosomatischen Erkrankungen, wenngleich der relative Anteil mit 41 Prozent geringer ausfiel als bei dienstunfähigen beamteten Kollegen. Sowohl in den alten als auch in den neuen Bundesländern waren derartige Erkrankungen die häufigsten Frühberentungsleiden. Ihr Anteil im Westen war jedoch fünf Prozentpunkte höher als im Osten (43 versus 38 Prozent), was möglicherweise auch an der unterschiedlichen Altersstruktur liegen könnte (20). Berufsübergreifend nimmt der Anteil psychischer und psychosomatischer Leiden als Hauptursache für eine vorzeitige Berentung in der Angestellten-Rentenversicherung (BfA) seit Jahren zu (derzeitiger Anteil: 31 Prozent). Dabei stehen derartige Erkrankungen bei Frauen mit 35 Prozent an der Spitze des rentenrelevanten Morbiditätsspektrums, bei Männern nehmen sie mit 22 Prozent den zweiten Rangplatz ein (16). Seit einigen Jahren ist zudem bei Frauen – auch bei Lehrerinnen im Angestelltenverhältnis – eine durchweg höhere Prävalenz auffällig.
Dieser geschlechtsspezifische Unterschied ist nicht nur bei der BfA, sondern auch in der Arbeiter-Rentenversicherung, der Beamtenversorgung und in der privaten Versicherungswirtschaft zu beobachten (1, 26). In ihren Studien konnten die Autoren diese Beobachtung sowohl für die Beamtenschaft (ohne Lehrkräfte) als auch für beamtete Lehrkräfte machen (Anteil bei dienstunfähigen Lehrerinnen: 56 Prozent, bei Lehrern: 47 Prozent) (12, 24). Als mögliche Ursachen werden gegenwärtig vor allem biologische Einflüsse (unter anderem geschlechtsdifferente Serotoninspiegel, Auswirkungen von Geschlechtshormonen) und Rollenverhalten (so sollen Frauen eher und häufiger Ärzte aufsuchen und ihre Beschwerden besser verbalisieren können) diskutiert.
Ferner spielen beruflich-soziale Belastungen (zum Beispiel Doppelbelastungen durch Haushalt, Kindererziehung sowie höhere berufliche Ansprüche an Frauen) eine Rolle (7, 15). Unabhängig von Fragen der geschlechtsspezifischen Unterschiede richtet sich im Rahmen einer weiteren Klärung der besonderen Bedeutung psychischer Erkrankungen das Interesse zunehmend auch auf mögliche ätiopathogenetische Faktoren des Berufslebens. Eine wesentliche Rolle wird dabei psychosozialen und psychomentalen Arbeitsbelastungen (Stress am Arbeitsplatz, Betriebsklima, Arbeitsorganisation, Kommunikationskultur) zugeschrieben (5, 6, 23). Neuere methodisch valide Längsschnittuntersuchungen legen einen Zusammenhang zwischen negativem beruflichen Stress (mangelhafter Unterstützung und defizitären Bewältigungsstrategien) und dem Auftreten psychischer Störungen, insbesondere depressiver Syndrome, nahe (13, 17). Depressive Erkrankungen waren auch im Kollektiv vorzeitig dienstunfähiger Lehrkräfte der Erlanger Studien die häufigsten psychischen Leiden (21, 24).
Fazit und Ausblick
Psychischen und psychosomatischen Erkrankungen kommt im Rahmen der krankheitsbedingten Frühinvalidität von Lehrkräften eine zentrale Rolle zu. Dabei sind derartige Leiden für eine Frühinvalidisierung von Lehrerinnen noch bedeutsamer als für Lehrer, wohingegen der rechtliche Status (Tätigkeit im Beamten- oder Angestelltenverhältnis) eher vernachlässigbar ist. Ein durch Krankheit begründeter, teilweise um bis zu zehn Jahre vorverlegter Berufsausstieg qualifizierter Akademiker kann weder für die Gesellschaft noch für die einzelne Lehrkraft eine lohnende Perspektive sein.
Vor diesem Hintergrund interessieren aus wissenschaftlicher Sicht insbesondere die Ursachen für eine derartige Entwicklung. Diese Frage ist letztlich nur durch breit angelegte analytisch epidemiologische Studien zu beantworten. Die vorgestellten Erlanger Untersuchungen haben primär deskriptiven Charakter. Von daher kann ein kausaler Zusammenhang zwischen dem Auftreten psychischer Störungen und vorangegangenen (Stress-) Belastungen im Schulalltag nicht hergestellt werden. Dennoch können die Ergebnisse in Verbindung mit ähnlichen Beobachtungen aus verschiedenen Fachdisziplinen und Ländern durchaus als gewichtiges Argument für die Bedeutung arbeitsbedingter Faktoren und beruflicher Belastungen in der Genese und Manifestation psychischer und psychosomatischer Erkrankungen von Lehrkräften gewertet werden. Oder um es plakativer zu formulieren: Schule kann durchaus krank machen (26).
Die vorliegenden Erkenntnisse begründen darüber hinaus einen dringenden Handlungsbedarf. Prioritär erscheint die Erhaltung und Wiederherstellung der seelischen Gesundheit von Lehrkräften. Dabei verlangen die komplexen Interaktionen zwischen berufsspezifischen Belastungen, gesellschaftlichem Kontext und persönlichen Motiven, die einer krankheitsbedingten Frühpensionierung in der Regel vorausgehen, eine intensive interdisziplinäre Kooperation.
Aus sozial- und arbeitsmedizinischer Sicht sollte neben einer weitergehenden Erforschung krank machender beruflicher und außerberuflicher Faktoren vor allem die Entwicklung, Implementierung und Bewertung problemorientierter Präventions- und Interventionsstrategien vorangetrieben werden. Diesbezüglich sind in den letzten drei Jahren sowohl auf Länder- als auch auf regionaler Ebene zahlreiche Aktivitäten zu verzeichnen. Eine Bewertung hinsichtlich Qualität, Effektivität und Effizienz steht jedoch größtenteils noch aus. Textkasten 3 gibt einen Überblick über aktuell favorisierte oder bereits realisierte Maßnahmen der Verhaltens- und Verhältnisprävention. Während die Notwendigkeit der Erhaltung von Lehrergesundheit heute nicht mehr infrage gestellt wird, ist die wissenschaftliche und politische Diskussion über bestmögliche Wege der Zielerreichung in Zeiten knapper Mittel noch keineswegs abgeschlossen (25).
Manuskript eingereicht: 9. 5. 2003; revidierte Fassung angenommen: 3. 11. 2003
zZitierweise dieses Beitrags:
Dtsch Arztebl 2004; 101: A 850–859 [Heft 13]
Die Zahlen in Klammern beziehen sich auf das Literaturverzeichnis, das beim Verfasser erhältlich oder im Internet unter www.aerzteblatt.de/lit1304 abrufbar ist.
Anschrift für die Verfasser:
Priv.-Doz. Dr. med. Andreas Weber
Neue Straße 38
91054 Erlangen
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22. | Weber A, Lehnert G: Sozialmedizin – Warum eigentlich? Ein Plädoyer für die soziale Dimension in der Humanmedizin. Arbeitsmed Sozialmed Umweltmed 1999; 34: 492–498. |
23. | Weber A, Kraus T: Das Burnout-Syndrom – Eine Berufskrankheit des 21. Jahrhunderts? Arbeitsmed Sozialmed Umweltmed 2000; 35: 180–188. |
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25. | Weber A: Lehrergesundheit – Herausforderung für ein interdisziplinäres Präventionskonzept. Gesundheitswesen 2002; 64: 120–124. MEDLINE |
26. | Weber A, Weltle D, Lederer P: Zur Problematik krankheitsbedingter Frühpensionierungen von Gymnasiallehrkräften. Versicherungsmedizin 2002; 54: 75–83. MEDLINE |
27. | Weber A: Arbeitsmedizin im System der Sozialen Sicherung. In: Triebig G, Kentner M, Schiele R, eds.: Arbeitsmedizin – Handbuch für Theorie und Praxis. 1. Auflage. Stuttgart: Gentner 2003; 25–46. |
Hesse, Gerhard
Kösters, Andreas
Feike, Dirk
Röttgers, Hanns Rüdiger; Heltweg, Doris
Scholl, Claus
Simon, Rolf
Weber, Andreas
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