ArchivDeutsches Ärzteblatt16/2004Sterbehilfe: Bedenklicher Vorstoß

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Sterbehilfe: Bedenklicher Vorstoß

Klinkhammer, Gisela

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LNSLNS Für nicht unbeträchtliche Aufregung sorgte wenige Tage vor Ostern ein fraktionsübergreifender Gesetzesantrag auf Initiative des SPD-Abgeordneten Rolf Stöckel, der fordert, die Selbstbestimmung am Ende des Lebens zu erleichtern. Auch FDP-Fraktionschef Wolfgang Gerhardt forderte, den Wunsch von unheilbar kranken Patienten nach einem würdevollen Sterben zu akzeptieren. Dies stieß auf scharfe Kritik bei beiden Kirchen sowie Politikern von Union und Grünen. Auch der Präsident der Bundesärztekammer, Prof. Dr. med. Jörg-Dietrich Hoppe, lehnt die Gesetzesinitiative strikt ab. Das Verbot der Tötung auf Verlangen dürfe nicht angetastet werden. Wenn auch in dem Papier von aktiver Sterbehilfe nicht ausdrücklich die Rede ist, soll das Strafgesetzbuch um folgenden Passus ergänzt werden: „Ein Unterlassen oder Abbruch lebensverlängernder Maßnahmen, der auf Wunsch der/
des Verstorbenen beruhte, ist nicht rechtswidrig, wenn dieser Verzicht von der/dem Gestorbenen ausdrücklich oder durch eine gültige Patientenverfügung erklärt ist.“ Das klingt zwar relativ unverfänglich. Dennoch sind die Proteste berechtigt.
Pikant ist, dass Stöckel auch Präsident des Humanistischen Verbands in Nordrhein-Westfalen ist. Bereits 2003 hatte der Humanistische Verband mit dem Gesetzesantrag fast gleich lautende Eckpunkte vorgelegt. Darin heißt es: „Niemandem kann auferlegt werden, mit schwersten Beschwerden und Schmerzen noch länger leiden zu müssen.“ Solche Forderungen belegen, dass bei Stöckel die Unterschiede zwischen erlaubter passiver und verbotener aktiver Sterbehilfe verschwimmen. Doch wird dem Willen todkranker Patienten bereits schon heute hinreichend Folge geleistet. Wenn ein einwilligungsfähiger Patient die weitere Behandlung verweigert, dann muss der behandelnde Arzt dies respektieren. Für den Fall, dass Patienten nicht mehr einwilligungsfähig seien, könnten sie vorab eine Willenserklärung unterschreiben, sagte Hoppe. Doch aktive Sterbehilfe ist und soll verboten bleiben.
Der Antrag verdeutlicht letztendlich, dass immer noch eine große Unwissenheit über Palliativmedizin besteht, die mithilfe von Schmerzlinderung und persönlicher Begleitung solche Forderungen überflüssig machen könnte. Gisela Klinkhammer

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