

Das könnte sich in der Sommerpause als reizvolle Denksportaufgabe eignen: Schaffen es die Arzneimittelhersteller, so viel politischen Druck zu erzeugen, dass dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) schließlich nichts anderes übrig bleibt, als seinen Beschluss vom 20. Juli über die Bildung einer Arzneimittel-Festbetragsgruppe für Statine unter Einbeziehung patentgeschützter Arzneimittel wieder aufzuweichen? Denn mit rund 900 Millionen Euro Umsatzvolumen und rund 10,5 Millionen Verordnungen jährlich geht es hier nicht um Peanuts: Die Industrie sieht (wieder einmal) den Forschungsstandort Deutschland gefährdet; der G-BA sieht dagegen keine andere Möglichkeit, das vom Gesetzgeber anvisierte Einsparvolumen von einer Milliarde Euro in der Arzneimittelversorgung herbeizuführen. Bis zum Bundeskanzler waren die Vertreter der pharmazeutischen Industrie in dieser Angelegenheit bereits vor der G-BA-Entscheidung vorgedrungen. Und die nach dem Treffen, an dem auch die Bundesgesundheitsministerin teilnahm, formulierte Absichtserklärung, die Entscheidungsgrundlagen bei Bildung der Festbetragsgruppen noch einmal auf den Prüfstand zu stellen, stimmte sie zunächst hoffnungsvoll, patentgeschützte Arzneimittel weiterhin gesondert vermarkten zu können (vgl. DÄ, Heft 30/2004). Allerdings hatten sie es mit einem Gemeinsamen Bundesausschuss zu tun, der unter Zugzwang steht. Unter keinen Umständen konnte er sich noch einmal so wie bei der Definition chronischer Erkrankungen zur Begrenzung von Zuzahlungen oder bei der Ausnahmeliste weiterhin erstattungsfähiger Medikamente von der Politik vorführen lassen. Die Auswirkungen eines frühzeitigen Einknickens bei der Festbetragsregelung wären verheerend gewesen; in der Öffentlichkeit hätte der mit großen Machtbefugnissen ausgestattete G-BA bereits in der Anfangsphase seinen Kredit verspielt. Wohl nicht zuletzt deshalb fand der G-BA-Vorsitzende Rainer Hess nach der Festbetrags-Entscheidung deutliche Worte. Der G-BA habe trotz Einladung des Gesundheitsministeriums zu einem weiteren Gespräch schnell entschieden, weil er dem Eindruck entgegentreten musste, dass seine Normsetzung im Dialog mit der Industrie verhandelt werden könnte. Rechtlich ist die G-BA-Entscheidung nicht zu beanstanden; sie folgt den Vorgaben des GKV-Modernisierungsgesetzes. Man darf gespannt sein, mit welchem Griff in die Trickkiste sich die Politik dieses Problems entledigt. Thomas Gerst