POLITIK
AiP-Abschaffung: Appell an die Klinikarbeitgeber
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Die Verwirrung und auch die Sorge bei vielen jungen Klinikärzten ist groß: Zwar ist klar, dass Studierende der Humanmedizin ab dem 1. Oktober 2004 keine Tätigkeit als Arzt im Praktikum (AiP) mehr zu leisten haben (so steht es im „Gesetz zur Änderung der Bundesärzteordnung und anderer Gesetze“). Künftig können die angehenden Ärzte ihre Approbation also direkt nach Bestehen des dritten Staatsexamens beantragen, was den Start ins Berufsleben als Assistenzarzt (mit entsprechend höherem Gehalt) ermöglicht. Aber was passiert mit jenen AiP-Ausbildungsverhältnissen, die vor dem Stichtag 1. Oktober 2004 begonnen wurden? Müssen die aktuell rund 10 000 AiPler etwa bis zum Ende ihres laufenden Ausbildungsvertrages zum AiP-Gehalt (circa 1 000 Euro brutto monatlich) arbeiten oder anderenfalls Kündigungen akzeptieren?
Hierzu hat der Bundestag am 6. Mai 2004 klargestellt, dass auch die derzeitigen Ärzte im Praktikum direkt ihre Approbation beantragen können. Daraus könnte man folgern, dass sie dann auch als Assistenzärzte beschäftigt werden müssen. Denn einem approbierten Arzt ist nicht zuzumuten, weiterhin als AiP tätig zu sein und als solcher bezahlt zu werden – insbesondere, wenn die nachrückenden jüngeren Kollegen das Dreifache verdienen können.
Dennoch weigern sich die meisten Klinikarbeitgeber bislang hartnäckig, die AiP-Stellen vollständig und ohne Abstriche in Assistenzarztstellen umzuwandeln. Dies sei viel zu teuer (die Differenz zwischen dem AiP- und dem Assistenzarztgehalt beträgt rund 29 000 Euro brutto im Jahr). Diese Argumentation der Verwaltungen zeugt allerdings von Unwissenheit oder – schlimmer noch – Ignoranz. Denn die Krankenhäuser können sich die Mehrkosten von den Krankenkassen erstatten lassen. Bis zu 300 Millionen Euro jährlich stellt die Bundesregierung für diesen Zweck bereit.
Klarzustellen und öffentlich zu machen, dass die Finanzierung der Mehrkosten infolge der Abschaffung der AiP-Phase gesichert ist, ist denn auch das Ziel einer Gemeinsamen Erklärung, die auf Initiative des Marburger Bundes am 19. Juli in Berlin vereinbart wurde. Unterschrieben haben das Kommuniqué neben der Klinikärztegewerkschaft Marburger Bund (MB) die Spitzenverbände der Krankenkassen und die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG).
Finanzierung der Mehrkosten gesetzlich gesichert
Die Finanzierung der Mehrkosten im Zusammenhang mit der Umwandlung vorhandener AiP-Stellen in eine gleich große Zahl Assistenzarztstellen sei vom Gesetzgeber bereits im Rahmen des Gesetzes zur Modernisierung der Gesetzlichen Krankenversicherung geregelt worden, heißt es in der Erklärung. Demnach werden nach dem Krankenhausentgeltgesetz Mehrkosten in den Jahren 2004 bis 2006 außerhalb der Budgets als Zuschläge auf DRG-Fallpauschalen, Zusatzentgelte und andere Entgelte gezahlt. Mehrkosten des Jahres 2004 könnten noch in 2005 geltend gemacht werden. Eine Aufrechnung dieser Mehrkosten mit anderen Budgetpositionen widerspreche hingegen der Intention des Gesetzgebers. Ab dem Jahr 2007 seien die Mehrkosten in den Basisfallwert einzurechnen. Mehrkosten würden als Ausnahmetatbestand gewertet.
Die Partner der Gemeinsamen Erklärung bekräftigten ihre Absicht, an einer zügigen und konfliktfreien Umsetzung der Stellen zu arbeiten. Ziel ist es, die AiP-Phase in den Krankenhäusern mit dem 1. Oktober 2004 definitiv abzuschaffen. Die Partner fordern deshalb alle jetzigen AiPler auf, rechtzeitig ihre Approbation zu beantragen. Die zuständigen Behörden werden aufgerufen, alle beantragten Approbationen zum 1. Oktober 2004 auch zu erteilen.
An die Krankenhäuser wird appelliert, den bei ihnen beschäftigten AiP-lern Vertragsverhältnisse als Arzt/Ärztin anzubieten. Auch die DKG als Dachorganisation der Krankenhausträger fordert die Krankenhäuser auf, an einer reibungslosen Umsetzung der AiP-Abschaffung mitzuwirken. Übergeordnetes Ziel sei es, den Arztberuf wieder attraktiver zu gestalten, den Zugang junger Ärzte in das Krankenhaus zu verbessern und damit dem von vielen Krankenhäusern angezeigten Ärztemangel entgegenzutreten, betont die DKG.
Die Krankenkassen sichern explizit zu, bei der Umwandlung der AiP-Stellen in Assistenzarztstellen keine Schwierigkeiten zu machen: „Trotz der finanziellen Belastungen haben die Krankenkassen dafür Sorge zu tragen, dass in den Budgetverhandlungen rechtskonform eine volle Finanzierung – beziehungsweise soweit die Krankenhäuser in Vorleistung getreten sind – eine Refinanzierung der nachgewiesenen Kosten vorgenommen wird“, heißt es in der Erklärung.
Der MB wertet die Vereinbarung als großen Erfolg: „Wir geben den AiP-lern, die um eine Weiterbeschäftigung bangen, eine neue Berufsperspektive“, sagte der MB-Vorsitzende Dr. med. Frank Ulrich Montgomery. Da ein Assistenzarzt dreimal so viel verdiene wie ein AiP, sei die AiP-Abschaffung eine unerlässliche Maßnahme gegen den Ärztemangel in Kliniken. Jens Flintrop
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