SPEKTRUM: Leserbriefe
Weiterbildung: Problem mit Anerkennung
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Nach meiner Information kann die Ärztekammer Nordrhein für kein Teilgebiet der Inneren Medizin und wahrscheinlich auch nicht der Chirurgie Äquivalenzbescheinigungen nach EG-Verordnung 93/16 ausstellen. Es werden also nicht nur Gastroenterologen, sondern auch Kardiologen, Nephrologen, Onkologen, Pneumologen etc. sowie wahrscheinlich auch Unfallchirurgen, Gefäßchirurgen, plastische Chirurgen keine Anerkennung ihrer Weiterbildung bekommen.
Das Problem betrifft im Moment wahrscheinlich nur wenige Einzelfälle. Es ist aber absehbar, daß im Zuge einer zunehmenden Mobilität innerhalb Europas immer mehr deutsche Ärzte mit Teilgebietsbezeichnungen betroffen sein werden.
Es stellt sich die Frage, warum denn die Teilgebietsbezeichnungen nicht in der Verordnung enthalten sind. Handelt es sich um einen Fehler der europäischen Gesetzgebung, oder entspricht die deutsche Weiterbildung nicht vorbestehenden europaweiten Normen? Wer ist zuständig, um hier Abhilfe zu schaffen?
Dr. med. Christoph Dickmans, Via Schiassi 9, I-40138 Bologna
Die Bundesärztekammer nimmt dazu wie folgt Stellung:
In dieser Richtlinie wird nur auf die gegenseitige Anerkennung von Gebietsbezeichnungen abgestellt.
Teilgebietsbezeichnungen (in der neuen Terminologie Schwerpunktbezeichnung), wie im deutschen
Weiterbildungsrecht, kennt das Europäische Recht als migrationsfähigen Weiterbildungsabschluß nicht.
Das Teilgebiet/Schwerpunktsystem ist in dieser Form nur in Deutschland bekannt. Was Ihnen als Nachteil
erscheint, ist jedoch auch von Vorteil, da Sie jederzeit mit der Gebietsbezeichnung migrieren können, die dem
Teilgebiet/Schwerpunkt zugeordnet ist, in Ihrem Fall als Internist. Um in der Zukunft zu erreichen, daß
Deutsche sowohl als Internisten als auch unter der Bezeichnung des Teilgebiets/Schwerpunkts migrieren
können, stehen wir derzeit in Verhandlungen, eine entsprechende Bestimmung in die EG-Richtlinie 93/16
EWG aufnehmen zu lassen.
Dieses Ergebnis ist jedoch noch nicht konkret ausgereift und mittelbar. Sicherlich werden wir nach positivem
Verhandlungsabschluß in geeigneter Weise, beispielsweise über das Deutsche Ärzteblatt, auf die Neuerung
hinweisen.
Dr. med. Peter Knuth, BÄK
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