VARIA: Wirtschaft - Versicherungen
Versicherungssummen unnötig hoch


Eine Ausnahme bildet hierbei jedoch die Elektronikversicherung, urteilt der NAV-Wirtschaftsdienst für Ärzte. Entgegen der allgemeinen Preisentwicklung sinken die Preise vor allem für Computer, Hard- und Software, aber auch für viele medizintechnische Geräte beständig. Die Summenanpassungsklausel sei in der Regel jedoch an den allgemeinen Lebenshaltungskosten-Index gekoppelt. Hierdurch entstünden unnötig hohe Versicherungssummen.
Um eine weitere Anpassung zu verhindern, muß man jedoch handeln. Wenn die neue Beitragsrechnung vorliegt, ist es meist zu spät. Die Streichung der Klausel aus bestehenden Verträgen bedeutet eine Teilkündigung, für die die gleichen Fristen gelten wie für eine vollständige Kündigung des Vertrages. In der Regel sind dies drei Monate vor dem Ende des Versicherungsjahres. Üblicherweise deckt sich dieser Termin mit der Hauptfälligkeit der Beiträge. Allerdings zeigten sich die meisten Versicherer kulant und verzichteten auf die Einhaltung der Frist, so der NAV-Wirtschaftsbund. Voraussetzung sei aber immer, daß der Vertrag bislang schadenfrei bestanden habe. Weigere sich die Gesellschaft, so solle man durchaus einen Wechsel des Versicherers in Betracht ziehen. Ohnehin seien bei der Elektronikversicherung Prämienunterschiede von bis zu 200 Prozent zwischen den verschiedenen Anbietern zu beobachten. WZ
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