

Diagnosebezogene Fallgruppen (Diagnosis Related Groups = DRGs) sind die Basis des neuen Entgeltsystems in den Akutkrankenhäusern. Im DRG-System bezahlen die Kostenträger für jeden Behandlungsfall einen Pauschalpreis, der alle Leistungen einschließt. Dazu werden die Patienten anhand bestimmter Kriterien (die wichtigsten: Hauptdiagnose, Nebendiagnose, Komplikationen, Prozeduren, Operationen) nach möglichst homogenen Fallgruppen klassifiziert. Die Vergütung dieser DRGs soll leistungsgerecht und ressourcenbezogen erfolgen. Dazu werden zunächst von möglichst vielen Krankenhäusern die Kosten aller Behandlungsfälle gesammelt. Aus diesen Daten lassen sich dann durchschnittliche Fallkosten ermitteln. Danach werden nach der DRG-Gruppierung die durchschnittlichen Kosten für alle Fälle in einer DRG ermittelt. Der Quotient „Kosten DRG/Durchschnittskosten gesamt“ ergibt das Kosten- oder Relativgewicht, das ausdrückt, um wie viel mehr oder weniger Kosten in dieser DRG gegenüber dem Durchschnitt der Grundgesamtheit angefallen sind. Der Pauschalpreis einer DRG ergibt sich dann aus einem Basisfallwert, multipliziert mit dem jeweiligen Kostengewicht. Der „Case-Mix“ ist die Summe aller Kostengewichte aller in einem Jahr in einem Krankenhaus behandelten Patienten und beschreibt somit das Leistungsvolumen eines Krankenhauses. Eine Maßzahl für den mittleren Schweregrad der behandelten Fälle eines Krankenhauses ist der „Case-Mix-Index“. Er berechnet sich durch Division des Case-Mix durch die Fallzahl. Die verpflichtende DRG-Einführung für alle Krankenhäuser (mit Ausnahme psychiatrischer Kliniken) erfolgte zum 1. Januar 2004. Die Einführungsphase (2003–2004) ist budgetneutral. Von 2005 bis Ende 2007 (geplant) schließt sich die so genannte Konvergenzphase an. Dabei wird die krankenhausspezifische Vergütungshöhe schrittweise an ein landesweites Vergütungsniveau angepasst, und die Budgets werden abgeschafft. JF