ArchivDeutsches Ärzteblatt5/2005Niederlande: Sterbehilfe an Säuglingen

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Niederlande: Sterbehilfe an Säuglingen

Klinkhammer, Gisela

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Den Haag: Protest gegen das Gesetz zur Regelung aktiver Sterbehilfe Foto: dpa
Den Haag: Protest gegen das Gesetz zur Regelung aktiver Sterbehilfe Foto: dpa
In 22 Fällen ist aktive Euthanasie an unheilbar kranken Neugeborenen geleistet worden.
An unheilbar kranken Säuglingen ist in den Niederlanden in mehreren Fällen aktive Sterbehilfe geleistet worden. Das geht aus einer Studie hervor, die Ende Januar in der Fachzeitschrift „Nederlands Tijdschrift voor Geneeskunde“ veröffentlicht wurde. Darin werden 22 Fälle in den Jahren 1997 bis 2004 aufgelistet. Nach Angaben der Studie stellte die Staatsanwaltschaft in sämtlichen dokumentierten Fällen ihre Ermittlungen ein. Zwar steht aktive Sterbehilfe an Minderjährigen unter Strafe. Der Studie zufolge hatten die Ärzte jedoch die erforderlichen Kriterien eingehalten, damit die Justiz nicht einschreiten kann. In allen gemeldeten Fällen ging es um Kinder, die an einer schweren Form von Spina bifida und Hydrozephalus litten. Die Ärzte begründeten die aktive Sterbehilfe damit, dass das Leiden aussichtslos war, ohne Möglichkeit, es zu lindern. In allen Fällen hätten die Ärzte wenigstens zwei Kollegen konsultiert, die nicht zu dem behandelnden Team gehörten. In 17 der 22 Fälle habe man ein interdisziplinäres „Spina bifida-Team“ konsultiert. Die Eltern hätten eingewilligt. In vier Fällen waren die Ärzte, so die Studie, ausdrücklich um Lebensbeendigung gebeten worden.
Nach dem niederländischen Euthanasie-Gesetz bleiben aktive Sterbehilfe und ärztliche Beihilfe zum Suizid unter bestimmten Bedingungen straffrei. Der Arzt muss zu der Überzeugung gelangt sein, dass der Patient „freiwillig und nach reiflicher Überlegung“ um Sterbehilfe gebeten hat. Er muss außerdem davon ausgehen, dass der Zustand des Patienten „aussichtslos und sein Leiden unerträglich war“. Ein Kollege muss zu Rate gezogen werden, und der Arzt hat nachzuweisen, dass er „die Lebensbeendigung medizinisch sorgfältig ausgeführt hat“. Bisher kommt aktive Euthanasie nach niederländischem Recht nur für Menschen ab 16 Jahren infrage, in Ausnahmefällen ab zwölf.
Kinderärzte von acht Universitätskliniken wollen den rechtlichen Unsicherheiten im Fall von Euthanasie an Neugeborenen aus dem Weg gehen und geben in einem „Groninger Protokoll“ Empfehlungen ab, wann an unheilbar kranken Neugeborenen aktive Sterbehilfe vollzogen werden sollte. Die Kriterien würden dem Bericht zufolge auf jährlich 600 Fälle weltweit und zehn bis 15 Babys in den Niederlanden zutreffen.
Der Präsident der Bundesärztekammer, Prof. Dr. med. Jörg-Dietrich Hoppe, sieht in der niederländischen Entwicklung einen Beleg dafür, „dass die Dammbruchtheorie stimmt“. Es seien keine Mitleids-, sondern vielmehr materielle Aspekte entscheidend, sagte Hoppe gegenüber dem Deutschen Ärzteblatt. Kli

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