BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER: Kassenärztliche Bundesvereinigung
Beschluss über eine Änderung der Anlage B „Nicht anerkannte Untersuchungs- und Behandlungsmethoden“ der Richtlinien zur Bewertung medizinischer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden gemäß § 135 Abs. 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (BUB-Richtlinien) vom 21. September 2004


1. In der Anlage B „Nicht anerkannte Untersuchungs- und Behandlungsmethoden“ wird folgende Nummer angefügt
„41. Systemische Krebs-Mehrschritt-Therapie nach von Ardenne (sKMT)“
2. Die Änderung der Richtlinie tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Berlin, den 21. September 2004
Gemeinsamer Bundesausschuss
Der Vorsitzende
Dr. jur. R. Hess
Erläuterung der KBV: Der Beschluss wurde durch Veröffentlichung im Bundesanzeiger am 5. Januar 2005 in Kraft gesetzt.
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