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Private Krankenhauskonzerne: Signal aus Bonn
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Rhön hat umgehend Beschwerde beim Oberlandesgericht Düsseldorf gegen die noch nicht rechtskräftige Entscheidung angekündigt. Dem Kartellamt fehle die Grundlage für ein Eingreifen bei Krankenhausfusionen: „Durch die bei Krankenhäusern gesetzlich festgelegten Preise können Preise aufgrund von Marktmacht nicht missbräuchlich angehoben werden“, sagte Rhön-Vorstandschef Eugen Münch. Krankenhausträger hätten wegen der öffentlich-rechtlichen Regulierungsdichte gar keine wettbewerblichen Spielräume.
Das Kartellamt sieht dies anders. Wer in der Lage sei, gute Qualität zu bieten – sowohl in Bezug auf die medizinische Leistung als auch bei der Ausstattung und der Verpflegung – könne mehr Patienten für sein Krankenhaus gewinnen, heißt es sinngemäß in der Entscheidungsbegründung. In einem solchen Qualitätswettbewerb seien die privaten Anbieter klar im Vorteil. Denn anders als ihre Konkurrenten verfügten sie über genügend Geld, um die dafür notwendigen Investitionen zu tätigen. Bei den öffentlichen und freigemeinnützigen Krankenhäusern gebe es inzwischen einen Investitionsstau in Höhe von mindestens 30 Millionen Euro, weil die Länder ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkämen.
Auch wenn Kartellamtspräsident Dr. rer. pol. Ulf Böge einräumt, dass zur Sanierung des Krankenhaussystems auch private Investoren ihre Finanz- und Managementressourcen einbringen müssen, so setzt seine Behörde doch ein eindeutiges Signal für den Erhalt der Trägervielfalt im Krankenhausbereich. Die Entscheidung könnte somit wegweisend für die künftige Struktur der Krankenhausversorgung sein – wenn sie denn Bestand haben sollte. Jens Flintrop
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