VARIA: Wirtschaft - Berichte
KV-Service: Niederlassungsberatung


Die Kalkulation der Investitionen, der Finanzierungsgrößen und der Praxisausgaben mit gleichzeitiger Vorausschau der persönlichen Ausgaben des Arztes einschließlich der erforderlichen Versicherungs- und Vorsorgeausgaben ergeben eine Zielgröße für den erforderlichen Mindestumsatz. Über Jahresumsatz, Quartalsumsatz und den für die Fachgruppe durchschnittlichen Fallwert wird die Zahl der mindestens notwendigen Fälle je Quartal ermittelt. Die "Gretchenfrage" ist dann, ob an dem vorgesehenen Standort das Erreichen dieser Mindestfallzahl beziehungsweise ein weiterer Zuwachs an Fällen erreichbar ist.
Daneben gibt es wichtige Hinweise, sei es im Zusammenhang mit dem Kauf von Einrichtungen und medizinischen Geräten, beim Abschluß von Finanzierungs- und Versicherungsverträgen, Mietverträgen, Praxisübernahme- und Kooperationsverträgen.
Rechtsberatung oft ratsam
Hier sollte auch der Einsatz eines Rechtsanwalts nicht fehlen. Vor "selbstgestrickten" Verträgen, auch auf der
Basis von sogenannten Musterverträgen, ist zu warnen. Das unsichere Verhalten von Praxisabgeber und übernehmer gefährdet häufig Klima und Ablauf der Vertragsverhandlungen. Bei überhöhten Preisforderungen
und unsachlichem Verhalten der Verhandlungspartner sollte eventuell eine neutrale Person in die
Verhandlungen einbezogen werden.
Bei Überversorgung eines Planungsbereiches muß der abgabewillige Praxisinhaber die Praxis über die
zuständige Kassenärztliche Vereinigung im regionalen Ärzteblatt ausschreiben lassen. Hierbei ist der durch
einmonatige Ausschreibungszeit bedingte Zeitaufwand zu beachten. Die Entscheidung über den
Eigentumswechsel und die Zulassung kann erst im nächsten Monat erfolgen. Falls ein Widerspruch gegen die
Entscheidung eingelegt wird, verlängert sich die Zeit bis zum nächsten Zulassungstermin. Die langwierige
Prozedur von etwa drei bis vier Monaten erfordert gute Nerven. Dies sollte bei der Formulierung des
Abgabevertrages berücksichtigt werden.
Für den Praxisübernehmer ist der Zeitpunkt bis zur Übernahme sicher besonders schwer, wenn er keine
finanziellen Rücklagen hat und vom bisherigen Arbeitgeber kein Geld bekommt. Ihm bleibt nur der ärztliche
Notdienst oder eine Vertretungstätigkeit.
Herbert Winsloe, Niederlassungsberater, KV Hessen, Frankfurt/Main
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