ArchivDeutsches Ärzteblatt15/2005Bedrohliche Zunahme Methicillin-resistenter Staphylococcus-aureus-Stämme: Personalscreening bei MRSA
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LNSLNS Häufig wird bereits beim Nachweis von MRSA bei einzelnen Patienten auch ein Screening beim medizinischen Personal durchgeführt. MRSA-Träger unter dem medizinischen Personal sollten entsprechend der aktuellen RKI-Empfehlung (1) keine Patienten behandeln und pflegen. In der Regel werden sie vom Beginn der Sanierung bis zum Nachweis von drei negativen Abstrichserien (mindestens neun Tage) „patientenfern“ eingesetzt beziehungsweise vom Dienst befreit. Dies hat nicht unerhebliche organisatorische und ökonomische Folgen, zumal sich das Procedere beim Fehlschlagen der Sanierungsmaßnahmen mehrfach wiederholen kann. Dies kann bei den Betroffenen zur Stigmatisierung und gesellschaftlichen Ausgrenzung führen.
Personalscreening beim Auftreten einzelner MRSA-Fälle ist nicht indiziert. Die RKI-Empfehlung spricht sich für ein Personalscreening aus, wenn es zu einem gehäuften Nachweis (> 2) von MRSA in einem räumlichen und zeitlichen Zusammenhang kommt und die Stämme genotypisch nicht zu unterscheiden sind. Im klinischen Alltag lassen gerade die Ergebnisse der Genotypisierung häufig auf sich warten, sodass sie lediglich eine retrospektive Beurteilung eines „echten“ MRSA-Ausbruchs ermöglichen. An unseren Häusern wird die Entscheidung für das Personalscreening vom Ausbruchsmanagement-Team (Mitglieder der Hygienekommission plus Amtsarzt) als Ultima Ratio getroffen, wenn alle anderen von Kipp et al. beschriebenen Hygienemaßnahmen zur Eindämmung des Ausbruchs nicht ausreichen. Beim Nachweis von MRSA wird individuell festgelegt, welche Tätigkeiten der Mitarbeiter bis zur erfolgreichen Sanierung ausführen darf. Die nachfolgenden Kontrolluntersuchungen werden strikt eingehalten.

Literatur
1. Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention am RKI: Empfehlung zur Prävention und Kontrolle von Methicillin-resistenten Staphylococcus aureus-Stämmen (MRSA) in Krankenhäusern und anderen medizinischen Einrichtungen. Bundesgesundheitsblatt – Gesundheitsforschung – Gesundheitsschutz 1999; 42: 954–958.

Dr. med. Jörg Herrmann
Institut für Krankenhaushygiene
Klinikum Oldenburg gGmbH und
Evangelisches Krankenhaus Oldenburg
Dr.-Eden-Straße 10
26133 Oldenburg
E-Mail: herrmann.joerg@klinikum-oldenburg.de

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