

Es gehört nicht zum Arztberuf, den Tod herbeizuführen. Wir als Ärzte wollen den Tod zulassen, ihn aber nicht zuteilen. Der Patient hat das Recht zu sterben. Er hat aber nicht das Recht, getötet zu werden. Schon gar nicht von Ärzten. Schwerkranke Menschen werden so begleitet, dass ihr Sterben für sie erträglich wird. Wir erleben es immer wieder, dass die Leute dankbar sind, wenn sie diese Zeit noch erleben können, die Zuwendung und Liebe ihrer Angehörigen, die Möglichkeit, sich zu verabschieden, so lange, bis der Tod natürlich eintritt. Für mich gibt es zwischen Beihilfe zum Suizid und aktiver Sterbehilfe keinen Unterschied. Nach meiner Auffassung besteht Hilfe darin, dass man einen Menschen mit Suizidwunsch von dieser Überlegung abbringt. Nicht, dass man ihm hilft, seinen Wunsch zu vollenden. Es ist unnatürlich, dass ein Mensch sterben will. Das Normale ist, dass ein Mensch leben will. Natürlich gibt es Fälle von todkranken Menschen, bei denen man Mitleid und Verständnis hat, wenn diese nicht mehr weiterleben wollen. Aber wer im Grundsatz nachgibt, riskiert einen Bewusstseinswandel. Wenn man ein bestimmtes Alter erreicht hat und pflegebedürftig ist, wenn man für die Gesellschaft teuer und für Angehörige eine Last wird, dann würde es künftig heißen: Hör mal, hier gibt es doch einen Ausweg, da gibt es doch dieses Medikament. Da entsteht Druck auf alte, kranke Menschen, wie jetzt in Holland mit einer sehr liberalen Sterbehilfe zu sehen ist.
Prof. Dr. med. Jörg-Dietrich Hoppe
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