VARIA: Post scriptum
Virtueller Befund: Stilblüten aus der Unfallchirurgie


„Dr. Schmidt! Sie sind in Gedanken schon wieder bei der
Jagd. Legen Sie sofort das Ausweidmesser weg!!!“
Schädliche Untersuchung: Ob aufgrund der Gesamtuntersuchung jedoch eine Wiedereingliederung in einen Arbeitsprozess möglich ist, erscheint fragwürdig.
Hilfreiche Beschwerde: Wäre die Behandlung früher erfolgt, wäre der Reklamationsversuch gelungen und diese Form der Behandlung erfolgreich gewesen. (Schreiben des Rechtsanwalts mit Vorwurf einer verspäteten Fingerkuppen-Replantation)
Spontanprothese: 1986 erlitt die Patientin einen Verkehrsunfall, in dessen Folge eine traumatische Peroneusteilprothese links auftrat. Nähere Angaben sind nicht vorhanden.
Gefährlicher Durchgangsarztbericht: Aufgrund des D-Berichtes fiel der Patient vom Straßenbahnsitz.
Frakturheilung: Die stationäre Therapie wird zum 1. 9. 97 vorerst unterbrochen, damit die Frakturheilung in den nächsten vier bis sechs Wochen stattfinden kann.
Missglückte Erziehungsmaßnahme: Nachdem der Patient disziplinarisch verwarnt worden war, verließ er am 4. 10. 96 auf eigene Verantwortung das Krankenhaus
Virtueller Befund: Eine Nachuntersuchung zwei Jahre später wurde angeraten, erfolgte jedoch nicht. Bei der Nachuntersuchung war kein Beuge- und Streckdefizit im Ellenbogen nachweisbar.
Frühe Einsicht: Herr S. überdenkt sich diesen nicht zumutbaren operativen Eingriff und wird über unsere Aufnahmeabteilung gegebenenfalls einen entsprechenden Operationstermin vereinbaren (Bericht über die vorgesehene Implantation einer Totalendoprothese mit dem Robodoc 2001).
Fluchtgefahr: Zur Untersuchung erscheint ein 32-jähriger Mann. Er wird von zwei Beamten der Justizvollzugsanstalt begleitet. In unbeobachteten Momenten ist das Gangbild weitestgehend ungestört und frei von Humpeln.
Gesammelt von
Prof. Dr. med. Klaus E. Rehm
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