

Zum Bruch mit ver.di kam es am letzten Wochenende jedoch (noch) nicht. Dies könnte aber am 25. September geschehen, wenn die Delegierten auf der vorgezogenen 108. Hauptversammlung entscheiden, ob der MB den dann bis ins Detail ausgehandelten Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) mitträgt. Ein „Nein“ würde das Ende der
Kooperation mit ver.di bedeuten – ein für den MB revolutionärer Richtungswechsel. Damit liegt das letzte Wort nicht mehr in den Händen der sonst in Tariffragen zuständigen Großen Tarifkommission (in der der Bundesvorstand und alle Landesvorsitzenden vertreten sind), sondern bei der Hauptversammlung – ein überraschendes Votum, das sich als strategisch kluge Entscheidung erweisen könnte. Kann doch MB-Verhandlungsführer Lutz Hammerschlag nun in den entscheidenden Runden in die Waagschale werfen, dass eine souveräne Hauptversammlung das Endergebnis noch ablehnen könnte.
Die fehlende Unterschrift der Klinikärztegewerkschaft unter den TVöD würde zwar nicht dessen In-Kraft-Treten zum 1. Oktober verhindern – aber für Aufsehen sorgen. Für die beim Bund und den Kommunen angestellten Ärzte (die Länder sind aus den TVöD-Verhandlungen ausgestiegen) hätte dies einen tariflosen Zustand zur Folge. Der MB müsste dann eigenständig einen Tarifvertrag mit den Arbeitgebern aushandeln.
Warum werden die am 9. Februar beschlossenen Eckpunkte für einen TVöD so konträr beurteilt? Kernpunkt der Einigung ist eine neue Vergütungstabelle mit 15 Entgeltgruppen und sechs Erfahrungsstufen. Wo sich der einzelne Arzt in dieser Matrix wiederfindet, ist aber noch ungewiss.
Der MB-Bundesvorsitzende Dr. med. Frank Ulrich Montgomery geht von einer günstigen Eingruppierung der Ärzte aus und betont bisherige Verhandlungserfolge: So habe man flexible Bereitschaftsdienstvergütungen durchgesetzt, eine Absenkung der Eingangsvergütung in Unikliniken verhindert, die Einführung einer Entgeltgruppe oberhalb von 15 (15Ü) bewirkt sowie die Eingruppierung aller Ärzte mindestens in Entgeltgruppe 14 erreicht. Die Kritiker verweisen auf ersichtliche Einbußen. Dies gelte für die Orts- und Sozialzuschläge und das Urlaubs-/Weihnachtsgeld. Die Vergütung nach Erfahrungsstufen anstelle des Lebensalters führe zudem dazu, dass Ärzte mit befristeten Kontrakten bei Vertragsverlängerungen benachteiligt würden. Jens Flintrop
Moog, Thomas
Torremante, Pompilio
Doepner, Hans
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