BRIEFE
Organspende: Sicheres Todeszeichen


festgestellt wird. Dieses Konzept ist – von wenigen Ausnahmen abgesehen – auf eine globale Resonanz gestoßen und wird sicherlich nicht durch die Minderheitsmeinung einer Berliner Gruppe ausgehebelt. Im Übrigen sind die Argumente dafür und dagegen im Rahmen der Diskussion um das Transplantationsgesetz hinreichend ausgetauscht worden, und die zutreffende Feststellung, dass damals ein Drittel der Abgeordneten der Gleichsetzung von Hirntod und Tod eines Menschen nicht zugestimmt hat, besagt nicht anderes, als dass die ganz überwiegende Mehrheit, nämlich zwei Drittel, dafür waren. Nur Hirntote werden unter dem Blickwinkel der Spenderkonditionierung betrachtet, und ein potenzieller Organspender bin ich bereits dadurch, dass ich einen Spenderausweis mit mir trage. Ich kann darin nichts Verdinglichendes oder Abschreckendes erkennen. Auch wird die Hirntoddiagnostik nicht von Neurologen der Deutschen Stiftung für Organtransplantation durchgeführt, sondern von unabhängigen, nicht weisungsgebundenen Experten, die laut Transplantationsgesetz vom 5. 11. 1999, § 5 Abs. 2, weder an der Entnahme noch an der Übertragung der Organe des Organ-
spenders beteiligt sein dürfen. Sie dürfen auch nicht Weisungen eines Arztes unterstehen, der an diesen Maßnahmen beteiligt ist. Interessenkonflikte sind damit ausgeschlossen. Es wirkt schon etwas befremdlich, wenn Jahre nach einer wirklich umfassend und erschöpfend geführten Diskussion Ärzte glauben, die Organentnahme von Hirntoten diskreditieren zu müssen und dabei auch vor verzerrenden Darstellungen nicht zurückschrecken.
apl. Prof. Dr. med. C. Lang, Universitätsklinikum Erlangen, Schwabachanlage 6, 91054 Erlangen
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