

Vor rund einem Jahr konnte die Selbstverwaltung eine Ersatzvornahme des Bundesgesundheitsministeriums (BMGS) gerade noch abwenden – damals ging es um die Gesamtvereinbarung der Selbstverwaltungspartner zur Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK). Doch jetzt macht Ulla Schmidt Ernst: Um das abermals ins Stocken geratene Telematikprojekt voranzubringen und weitere Verzögerungen bei der Einführung der Karte zu vermeiden, greift die Bundesgesundheitsministerin zu diesem letzten Druckmittel. Zwar sieht der Gesetzgeber die schrittweise Einführung der Karte ab 2006 vor, doch viele Experten befürchten inzwischen, dass sie flächendeckend erst 2007 oder sogar später zur Verfügung stehen wird. Mit der angekündigten Rechtsverordnung übernimmt das Ministerium jetzt die Steuerung des Projekts, für das bisher die Selbstverwaltung zuständig war, und bestimmt das weitere Vorgehen für die Testphase.
Ursprünglich wollte die gematik, die als Betriebsgesellschaft im Auftrag der Selbstverwaltung die Entwicklung und Einführung der eGK koordiniert, Mitte September die Auswahlkriterien für die Testregionen veröffentlichen und die Lösungsarchitektur abschließend festlegen, um noch Ende 2005 mit Ausschreibungen für Karten, Konnektoren und Netzaufbau zu beginnen. Weil sich die Gesellschafter in wesentlichen Punkten jedoch nicht einigen konnten, wurde die Fertigstellung der Lösungsarchitektur auf den 31. Dezember 2005 verschoben. Außerdem sollten Testregionen jetzt erst nach Abschluss der Labortests ausgeschrieben werden.
Dieser veränderte Zeitplan stieß im BMGS auf harsche Kritik: „Der gematik ist es bisher infolge von Auffassungsunterschieden zwischen einzelnen Gesellschaftern nicht gelungen, die für die Durchführung von Testvorhaben für die eGK erforderlichen Festlegungen zu treffen“, erklärte Ulla Schmidt. „Wiederholt vorgenommene Zurücküberweisungen an die Fachebene und ausstehende Grundsatzentscheidungen lassen keinen Abschluss der Arbeiten in angemessener Zeit erwarten.“ Deshalb werde das Ministerium „im Verordnungswege“ die hierzu notwendigen Vorgaben machen und die Kriterien, nach denen sich Länder für Testvorhaben bewerben können, definieren. In einem Schreiben an die gematik hat das BMGS zehn Punkte aufgelistet, die die Betriebsgesellschaft zur Vorbereitung der Testphase fertig stellen muss. Ziel
ist es, noch im Oktober die Testregionen auszuwählen und im vierten Quartal 2005 mit Feldtests in ausgewählten Regionen zu starten.
Immer wieder die gleichen Grundsatzdiskussionen
Die Bundesärztekammer (BÄK) sieht sich durch das Eingreifen des BMGS bestätigt. Aus ihrer Sicht nämlich versuchen die Krankenkassen mit der Konzeption und Einführung der eGK eine Systemveränderung herbeizuführen, „indem sie die Datenhoheit bei den Kostenträgern verankern, nach dem Motto: Wer vorfinanziert, definiert auch die Bedingungen“, so Prof. Dr. med. Christoph Fuchs, Hauptgeschäftsführer der BÄK. Zu den – dadurch immer wieder neu – kontrovers diskutierten Punkten der Lösungsarchitektur zählen technische Verfahren wie das Zusammenspiel von Heilberufsausweis und Gesundheitskarte (Card-to-Card-Authentication), Fragen des Datentransports und der -speicherung sowie die Anonymisierung beim Versichertenstammdatendienst. Allerdings hält Fuchs den Beginn von Feldtests noch in diesem Jahr für unrealistisch.
Zumindest in diesem Punkt sind sich die Selbstverwaltungspartner einig. „Ich halte den Zeitplan, Ende des Jahres mit Feldtests zu starten, – euphemistisch ausgedrückt – für sehr optimistisch“, meint der Sprecher der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Dr. Roland Stahl. Die Ersatzvornahme durch das BMGS sieht er mit gemischten Gefühlen: Sie bedeute einerseits eine Schwächung der gematik, und
das sei bedauerlich, weil bereits erzielte Vereinbarungen, etwa beim Rollen- und Rechtemanagement der Telematikinfrastruktur, durch überholte Beschlüsse teilweise revidiert würden. Andererseits bringe sie auch eine „Entlastung, was den Beschlussstau angeht“. Auch die Krankenkassen sind grundsätzlich der Auffassung, dass es „Sache der Selbstverwaltung sein muss, die Abläufe im Projekt festzulegen, weil diese sie auch umsetzen muss“. Michaela Gottfried, Sprecherin des Ersatzkassenverbandes VdAK, betont, Schnelligkeit, die auf Kosten der Qualität gehe, sei auch gerade deswegen gefährlich, weil das Projekt beim Einstieg in die Testphase wettbewerbliche Interessen berühre.
Ob die termingerechte eGK-Einführung durch das BMGS tatsächlich „verordnet“ werden kann, ist allerdings fraglich. Mit der Ersatzvornahme als „juristisch begründetem Zielwunsch“ änderten sich ja die technischen Probleme nicht, gibt KBV-Sprecher Stahl zu bedenken. Auch sind die zu lösenden datenschutzrechtlichen und politischen Aufgaben offensichtlich weitaus schwieriger als erwartet. Heike E. Krüger-Brand
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