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Versicherungsfremde Leistungen: Bundeszuschuss ade


So nehmen sie sich erneut die Finanzierung versicherungsfremder Leistungen durch Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung vor. Trocken, aber unmissverständlich heißt es: „Die interpersonelle Einkommensumverteilung ist kein genuiner Bestandteil des sozialversicherungstypischen Solidarprinzips, sondern genau wie die Kinder- und Familienförderung eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.“ Das heißt, muss man ergänzen, sie gehört aus Steuermitteln finanziert. Dennoch beziffern die Ökonomen die Summe der versicherungsfremden Leistungen in den Sozialversicherungen mittlerweile auf rund 130 Milliarden Euro, den ausgleichenden Bundeszuschuss dafür nur auf rund 60 Milliarden Euro. Allein in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) betrage die versicherungsfremde Einkommensumverteilung mehr als 40 Milliarden Euro.
Die Regierenden scheint das, allen Sonntagsreden zum Trotz, wenig zu beeindrucken. Erst 2003 hatten SPD und Union vereinbart, der GKV als Ausgleich vor allem für deren Leistungen während Mutterschutz und Erziehungsurlaub einen Zuschuss zu gewähren. Im Gegenzug wurde die Tabaksteuer stufenweise erhöht. Für dieses Jahr beträgt der Zuschuss 2,5 Milliarden Euro, 2006 wird er auf 4,2 Milliarden Euro ansteigen. Und weiter? Im Koalitionsvertrag heißt es: „Die Zuweisungen aus dem Bundeshaushalt an die GKV werden schrittweise auf null zurückgeführt.“ Genauere Angaben fehlen. Dem Vernehmen nach soll die GKV 2007 noch 2,1 Milliarden Euro bekommen, 2008 gar nichts mehr.
Indirekt werden so auch Weichen für eine Bürgerversicherung gestellt. Denn schon die erste Zusage, versicherungsfremde Leistungen in der GKV aus dem Bundeshaushalt zu finanzieren, wurde nach gerade zwei Jahren widerrufen. Kaum anzunehmen, dass sich die Union tatsächlich noch mit einem Gesundheitsprämienmodell und einer flankierenden Steuerfinanzierung durchsetzen kann. Sabine Rieser
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