ArchivDeutsches Ärzteblatt49/2005Bonus-Malus-Regelung bei Verordnungen: Noch mehr Kontrolle

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Bonus-Malus-Regelung bei Verordnungen: Noch mehr Kontrolle

Rieser, Sabine

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LNSLNS Die individuelle Verantwortung des Arztes für seine Verordnungspraxis wird gestärkt“, vereinbarten Union und SPD Mitte November im Koalitionsvertrag. Damals wurde in Berlin geraunt, dass für das Gesundheitswesen schon mehr Veränderungen ausgehandelt worden seien als offiziell zugegeben, zum Beispiel eine Bonus-Malus-Regelung für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte.
Keinen Monat später herrscht Klarheit: Die Bonus-Malus-Regelung soll kommen. Details sind im „Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit in der Arzneimittelversorgung“ festgelegt. Ihn hat Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) für die Fraktionen von SPD und Union schreiben lassen, die den Gesetzentwurf noch vor Weihnachten durch den Bundestag bringen wollen. Ziel ist es, viel Geld bei Arzneimitteln zu sparen: 2006 sollen es 1,5 Milliarden Euro sein, 2007 rund 2,2 Milliarden. Davon soll die Bonus-Malus-Regelung circa 500 Millionen Euro jährlich einbringen.
Dafür müssten Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigungen in ihren Arzneimittelvereinbarungen Tagestherapiekosten für Medikamente aus „verordnungsstarken Anwendungsgebieten“ festlegen, „welche sich bei wirtschaftlicher Verordnungsweise ergeben“. Überschreitet ein Arzt die festgesetzten Summen, haftet er mit seinem Honorar: Bei einer Überschreitung von fünf bis zehn Prozent zahlt er 30 Prozent davon aus eigener Tasche, bei einer mehr als zehnprozentigen Überschreitung die Hälfte. Verordnet er weniger, „kann ein Bonus vereinbart werden“.
Ein Entwurf wie dieser wird selten eins zu eins umgesetzt. Doch, selbst abgemildert, dürfte er für viele Ärztinnen und Ärzte schwer verdaulich sein. Ob die Kassen Boni vereinbaren, wenn massiv gespart werden soll, ist fraglich. Einem Bonus haftet zudem der Beigeschmack an, dass er zulasten der Patienten geht.
Dass nun ein individueller Malus kommen soll statt des früheren Kollektivregresses, ist auch nicht erfreulich, auch nicht für die Ärzte, die sich konsequent um eine wirtschaftliche Verordnung bemühen. Denn für alle wird der Spielraum noch enger – und der Überprüfungsaufwand größer. Weniger Bürokratie 2006? Wer’s glaubt, wird selig. Sabine Rieser

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