ArchivDeutsches Ärzteblatt49/2005Patientenzufriedenheit: Nicht genug geredet

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Patientenzufriedenheit: Nicht genug geredet

Merten, Martina

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LNSLNS Die Kommunikation zwischen Arzt und Patient ist mangelhaft, ermittelte eine Studie. Der von der Koalition beabsichtigte Ausbau der Patientenrechte könnte dies ändern.

Tue Gutes und rede darüber, lautet ein viel zitiertes Sprichwort. Nach diesem Grundsatz zu handeln falle vielen Ärzten schwer, meint der Präsident der Berliner Ärztekammer, Dr. med. Günther Jonitz. Denn obwohl die Qualität des deutschen Gesundheitswesens – aktuell in einem 6-Länder-Vergleich des Commonwealth Fund – gut beurteilt wird, werde das Gute nicht ausreichend kommuniziert. Dieses Verhalten, gepaart mit der Stimmungsmache einiger Politiker gegen die Ärzteschaft, erkläre, warum die „gefühlte Zufriedenheit“ mit dem Gesundheitswesen so schlecht ausfalle.
So hatten in der kürzlich vorgestellten Studie zur Qualität der Gesundheitsversorgung aus Patientensicht nur 16 Prozent der in Deutschland befragten Patienten angegeben, das System funktioniere „alles in allem nicht schlecht“ (dazu DÄ, Heft 46/2005). Patienten, die in den anderen fünf Ländern, darunter den Vereinigten Staaten, Kanada, Australien, Neuseeland und Großbritannien, an der Erhebung teilgenommen hatten, äußerten sich viel zufriedener.
„Der Schlüssel zur Unzufriedenheit ist die fehlende Redekultur“
Als Schwachstelle im deutschen Gesundheitssystem stellte sich vor allem die Arzt-Patienten-Kommunikation heraus, denn 61 Prozent gaben an, von ihrem Arzt nicht immer über Behandlungsalternativen aufgeklärt und über ihre Meinung befragt worden zu sein. Die Unzufriedenheit spiegelte sich auch in der Aussage von gut einem Drittel der Befragten wider, die hiesige Gesundheitssicherung sei reformbedürftig – eine Einschätzung, die, verglichen mit den Prozentsätzen der übrigen Staaten (USA: 30 Prozent, Kanada: 17 Prozent, Australien: 26 Prozent, Neuseeland: 20 Prozent, Großbritannien: 14 Prozent), erneut kritischer ausfiel. Als „schwer nachvollziehbar“ hatte Prof. Dr. med. Peter T. Sawicki, der Leiter des von deutscher Seite federführenden Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen, Köln, die Unzufriedenheit der Patienten bei der Vorstellung der Ergebnisse bezeichnet. Schnitt Deutschland doch qualitativ deutlich besser ab als die übrigen Länder – sowohl, was die Wartezeiten betrifft, als auch beim Zugang zur primär- und fachärztlichen Versorgung sowie bei der Versorgung chronisch Kranker.
Dr. med. Christiane Bieber sieht wie Jonitz wegen der mangelnden Patientenzufriedenheit die Ärzte verstärkt in der Pflicht. „Der Schlüssel zur Unzufriedenheit ist die fehlende Redekultur“, glaubt die Ärztin am Universitätsklinikum Heidelberg. Aus dieser Überzeugung heraus engagiert sich Bieber im Rahmen des vom Bundesministerium für Gesundheit seit 2002 geförderten Schwerpunkts „Der Patient als Partner“ dafür, die Arzt-Patient-Beziehung durch Kommunikationstraining von Ärzten zu verbessern. Um die Prinzipien einer partizipativen Entscheidungsfindung (Pef) bekannter zu machen, arbeitet Bieber derzeit mit Kollegen aus Heidelberg und Freiburg an der Verbreitung der Thematik auf Fachtagungen und über das Internet sowie an der Entwicklung von zertifizierten Ärztefortbildungen in Pef.
Ein Modul „Gesprächsführung“ in die Fort- und Weiterbildung aufzunehmen, hält auch die gerade in ihrem Amt bestätigte Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Helga Kühn-Mengel, für sinnvoll. Außerdem besteht Anlass zu der Hoffnung, dass Worten im Koalitionsvertrag zum Ausbau der Patientenrechte Taten folgen könnten. „Wir wollen die Rolle der Patientenvertreter im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) weiter stärken“, sagt Kühn-Mengel gegenüber dem Deutschen Ärzteblatt.
Patientenvertreter im G-BA sollen honoriert werden
Gemeint sei zwar (noch) nicht die Ausweitung des Mitberatungs- auf ein Stimmrecht. Geplant ist jedoch, die Patientenvertreter für ihre Mitarbeit zu entlohnen. Darüber hinaus soll die Patientenbeteiligung auf Landesebene gestärkt werden. Hier besitzen Patienten in Sonderfällen ein Mitberatungsrecht in den Landes- und Zulassungsausschüssen (§ 140 f, SGB V). „Derzeit wird den Patientenvertretern aber noch keine Einsicht in die Unterlagen gewährt“, berichtet Dr. Martin Danner von der Bundesarbeitsgemeinschaft Hilfe für Behinderte. Bis Ende 2006 rechnet der Patientenvertreter im G-BA jedoch mit Änderungen im SGB V.
Eine Änderung im Denken fordert Jonitz nicht nur innerhalb der eigenen Reihen. Denn der 6-Länder-Vergleich zur Qualität der Gesundheitsversorgung aus Patientensicht zeigt nach Ansicht des Berliner Ärztekammerpräsidenten auch, woran das Denken aufseiten der Patienten krankt: „Je weniger einer unter etwas zu leiden hat, desto mehr leidet er unter dem Wenigen“ (Zitat: Odo Marquardt). Martina Merten

Die komplette Studie des IQWIG ist unter www.iqwig.de/media/presse/mediendownloads/files/Druckfahnen_CWF_MK.pdf abrufbar.

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