DÄ plus


Für Fachärzte im Krankenhaus gilt mit Beginn des Jahres 2006 eine Fortbildungsregelung ähnlich der, wie sie bereits 2004 für die Vertragsärzte im ambulanten Bereich vereinbart worden war. In seiner Sitzung am 20. Dezember hat der Gemeinsame Bundesausschuss, ausgehend von der Bestimmung in § 137 Abs. 1 SGB V, eine entsprechende Vereinbarung beschlossen. Demnach müssen Fachärzte am Krankenhaus innerhalb von fünf Jahren an Fortbildungsmaßnahmen teilnehmen, die auf der Grundlage des Fortbildungszertifikats der Ärztekammern mit 250 Fortbildungspunkten bewertet wurden. Abweichend von der Regelung für niedergelassene Ärzte, müssen 150 Punkte mit Fortbildungen erworben werden, die dem Erhalt und der Weiterentwicklung der fachärztlichen Kompetenz dienen. Der Fünfjahreszeitraum beginnt mit dem 1. Januar; bei späterer Aufnahme der Tätigkeit ist der erste Arbeitstag maßgeblich. Das Fortbildungszertifikat der Ärztekammer muss dem Ärztlichen Direktor des Krankenhauses als Nachweis vorgelegt werden. Dieser bestätigt auch den ausreichenden Umfang der fachspezifischen Fortbildung. TG
Deutsches Ärzteblatt plus
zum Thema
Christl, Hans-W.
Kommentare
Die Kommentarfunktion steht zur Zeit nicht zur Verfügung.