

- Krankenversicherung: Das heutige Krankenversicherungssystem in Estland existiert bereits seit 13 Jahren; es wird über die staatliche Krankenversicherung und ihre inzwischen nur noch vier regionalen Patientenkassen verwaltet. Die Krankenkassen, die nicht im Wettbewerb miteinander stehen, schließen Verträge mit den Leistungserbringern im Gesundheitswesen ab. Versicherte können nur der Krankenkasse ihrer Region beitreten. Vom Budget der staatlichen Krankenversicherung soll alles medizinisch Notwendige abgedeckt werden – ausgenommen die zahnärztliche Behandlung ab dem 18. Lebensjahr.
- Typus der Krankenversicherung: Volks- beziehungsweise Bürgerversicherung mit Pflichtmitgliedschaft der Gesamtbevölkerung
- Private Krankenversicherung: bislang nur sehr vereinzelt
- Selbstbeteiligung: Der Anteil der Zuzahlungen, die beim Besuch eines Facharztes, im Krankenhaus und bei Arzneimitteln anfallen, liegt bei circa 20 Prozent; beim Hausarztbesuch sind keine Zuzahlungen zu zahlen, ebenso ist der Besuch vieler Spezialisten zuzahlungsbefreit.
- Ambulante Versorgung: überwiegend in Gemeinschaftspraxen und Polikliniken; Primärarztsystem
- Stationäre Versorgung: in Universitätskrankenhäusern, Zentralkrankenhäusern, Kreiskrankenhäusern, Lokalkrankenhäusern sowie Rehabilitationszentren und Pflegezentren
- Gehalt der Ärzte: in der Regel zwischen 720 und 1 500 Euro brutto monatlich, vereinzelt an die 2 500 Euro brutto monatlich; Nebentätigkeiten sind erlaubt. MM
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