ArchivDeutsches Ärzteblatt PP1/2006Rückblick 2005: Ein einträgliches Jahr

EDITORIAL

Rückblick 2005: Ein einträgliches Jahr

Bühring, Petra

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LNSLNS Viele niedergelassene Psychotherapeuten konnten sich in der zweiten Hälfte des Jahres über eine hohe Summe Geld auf ihrem Konto freuen. Die über viele Jahre höchstrichterlich erstrittenen Nachvergütungen für zwischen 2000 und 2004 erbrachte genehmigungspflichtige psychotherapeutische Leistungen wurden schließlich ausgezahlt – wenn auch noch nicht überall. Die Finanzierung der Millionensummen ist – obwohl belastend – gerecht verteilt: Zur Hälfte beteiligen sich Kassenärztliche Vereinigung und Krankenkassen an den Nachvergütungen dort, wo sie sich bereits einigen konnten, und auch dort, wo das Schiedsamt angerufen werden musste.
Die Psychologischen Psychotherapeuten konnten ein Stück weiter in die Strukturen der ärztlichen Selbstverwaltung vordringen: Rudi Bittner bekleidet das Amt des zweiten Vorsitzenden der KV Bayerns, und Hans Jochen Weidhaas wurde zum zweiten stellvertretenden Vorsitzenden der KBV-Vertreterversammlung gewählt – um nur die prominentesten Vertreter zu nennen.
Ein weiteres Jahr warten die Gesprächspsychotherapeuten jetzt auf die sozialrechtliche Anerkennung ihrer Therapiemethode. Dr. jur. Rainer Hess, Vorsitzender des Gemeinsamen Bundesausschusses, hatte zwar bei einem Symposium im April versprochen, die Gesprächstherapie „nicht am langen Haken hängen zu lassen“, doch seit der Empfehlung des Wissenschaftlichen Beirats Psychotherapie im Mai 2002, die Methode zur vertragsärztlichen Versorgung zuzulassen, sind inzwischen mehr als dreieinhalb Jahre vergangen.
Anfang 2005 sorgte der Entwurf eines Präventionsgesetzes, das die Prävention als „eigenständige Säule in der gesundheitlichen Versorgung“ verankern wollte, noch für viel Kritik, unter anderem auch von der Bundespsychotherapeutenkammer. Nach der Blockade des Bundesrates hatte das Gesetz keine Chance mehr, in der vergangenen Legislaturperiode verabschiedet zu werden, und wurde vertagt. Das ist eine Chance: Der Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD greift erneut das Projekt eines Präventionsgesetzes auf, es wird wahrscheinlich einen neuen parlamentarischen Anlauf geben. Die meisten der in der Prävention aktiven Verbände sind für eine modifizierte Neufassung des Gesetzes – 29 Prozent sind allerdings auch der Meinung, dass es keines Gesetzes bedürfe. Das ermittelte die Bundesärztekammer im September in einer Befragung (siehe Artikel Seite 11). Die Verbände haben vorgeschlagen: die Entscheidungs- und Finanzverantwortung klarer festzulegen; primäre, sekundäre und tertiäre Präventionsstrukturen besser zu verzahnen; legitimierte Präventionsziele festzulegen und die Finanzierungsbasis zu verbreitern.
Ein letzter Punkt in eigener Sache: Fünf Jahre lang stammten die Kunstwerke auf dem Titel von PP aus der Sammlung des Psychoanalytikers und Kunstkenners Dr. Hartmut Kraft, inklusive der dazugehörigen Interpretationen in der Rubrik „Kunst und Psyche“. In diesem Jahr will die Redaktion psychisch kranke Kinder und Jugendliche in den Mittelpunkt stellen. Die Kunstwerke stammen von Patienten der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie der Universität Marburg. Das Krankheitsbild und der Zusammenhang mit dem Werk wird von Kinder- und Jugendpsychiatern und -psychotherapeuten der Klinik in der neu benannten Rubrik „Kinder-Psyche“ erläutert. Rückmeldungen sind erwünscht. Petra Bühring

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