BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER: Kassenärztliche Bundesvereinigung
Bekanntmachungen: Beschluss des Bewertungsausschusses gem. § 85 Abs. 4 a SGB V in seiner 106. Sitzung am 8. November 2005 zur Festlegung von Regelleistungsvolumen durch die Kassenärztlichen Vereinigungen gemäß § 85 Abs. 4 SGB V mit Wirkung zum 1. Januar 2006


sorgungszentren und angestellten Ärzten, die nicht einer Leistungsbeschränkung unterliegen) des Beschlusses des Bewertungsausschusses vom 29. Oktober 2004 (Amtliche Bekanntmachung Deutsches Ärzteblatt, Jg. 101, Heft 46, 12. November 2004) keine Anwendung.
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