ArchivDeutsches Ärzteblatt PP1/2006Mitteilungen: Vertrag Dienstunfall Bahn und Post

BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER: Kassenärztliche Bundesvereinigung

Mitteilungen: Vertrag Dienstunfall Bahn und Post

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LNSLNS Mit den Vertragspartnern Dienstunfall Bahn und Post ist eine neue Vergütungsregelung vereinbart worden. Danach wird die Anlage B (Honorarvereinbarung) zu den jeweiligen Verträgen dergestalt weiterentwickelt, dass der Faktor von z. Zt. 1,65 auf das 1,75fache angehoben wird.
Ferner werden die in Abschnitt III unter den Nrn. 1 bis 8 aufgeführten Gebühren für Berichte und Gutachten um ca. 6 Prozent angehoben.
Die neuen Honorarregelungen treten am 1. Januar 2006 in Kraft.

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