BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER: Kassenärztliche Bundesvereinigung
Mitteilungen: Vertrag Dienstunfall Bahn und Post


Ferner werden die in Abschnitt III unter den Nrn. 1 bis 8 aufgeführten Gebühren für Berichte und Gutachten um ca. 6 Prozent angehoben.
Die neuen Honorarregelungen treten am 1. Januar 2006 in Kraft.
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