BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER: Kassenärztliche Bundesvereinigung
Zwischen der Unfallkasse Post und Telekom (UK PT), vertreten durch den Geschäftsführer, Tübingen, und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, – Körperschaft des öffentlichen Rechts –, Berlin, vertreten durch den Vorstand wird zum Vertrag vom 6. Juni 1984 über die Heilbehandlung der durch Dienstunfall verletzten Beamten der aus der ehemaligen Deutschen Bundespost hervorgegangenen Unternehmen und Dienststellen folgender 10. Nachtrag vereinbart


Die Abschnitte II. und III. werden wie folgt geändert:
„II. Die nach dem Gebührenverzeichnis der GOÄ erbrachten ärztlichen Leistungen – mit Ausnahme der Leistung nach Nr. 437 und der Leistungen des Abschnittes M (Laboratoriumsuntersuchungen) – werden als Einzelleistungen mit dem 1,75fachen des Gebührensatzes unter Zugrundelegung eines Punktwertes von 5,82873 Cent vergütet.
Die im Abschnitt M (Laboratoriumsuntersuchungen) des Gebührenverzeichnisses aufgeführten Leistungen sowie die Nr. 437 werden als Einzelleistungen mit dem 1,15fachen des Gebührensatzes unter Zugrundelegung eines Punktwertes von 5,82873 Cent vergütet.
Auf Leistungen, die nach den Bestimmungen der GOÄ nur mit dem einfachen Gebührensatz berechnungsfähig sind, sind die vereinbarten Multiplikatoren nicht anzuwenden.
III. Besondere Gebühren gelten in folgenden Fällen:
1. Arztzeugnis über Dienstunfähigkeit nach vereinbartem Vordruck 5,20 €
2. Kurzer Befundbericht nach Vordruck 8,90 €
3. Krankheitsbericht 21,10 €
4. Neurologischer Befundbericht
28,70 €
5. Gutachten zur Feststellung der Unfallfolgen 61,80 €
6. Gutachten zur Nachprüfung der Unfallfolgen 54,00 €
7. Auf Verlangen frei erstattete Gutachten 44,70 €
bis 144,40 €
8. Eingehend begründete wissenschaftliche Gutachten 94,30 €
bis 296,50 €
9. Schreibgebühren bei Berichten und Gutachten
a) je angefangene DIN-A4-Seite
3,50 €
b) je Kopie 0,17 €“
Diese Vereinbarung tritt am 1. Januar 2006 in Kraft.
Tübingen/Berlin, den 2. November 2005
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