

Kassen-Vorschlag: keine Zuzahlungen
für besonders günstige Arzneimittel
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Die große Koalition überlegt offenbar, Teile des Gesetzes zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit in der Arzneimittelversorgung zu ändern. Unter anderem soll die umstrittene Malus-Regelung entschärft werden. Es ist geplant, dass Ärzte Abschläge bei ihrem Honorar in Kauf nehmen müssen, wenn sie die Tagestherapiekosten überschreiten, die die Selbstverwaltung für besonders umsatzstarke Indikationsgebiete festlegt. Kürzungen sollten bereits bei einer Überschreitung von fünf Prozent fällig werden. Dieser Wert soll jetzt auf zehn bis 15 Prozent angehoben werden. Darüber hinaus prüft die Koalition einen Vorschlag des Bundesverbandes der Betriebskrankenkassen (BKK), die Zuzahlungen für diejenigen Arzneimittel zu streichen, die deutlich unter dem Festbetrag liegen und damit besonders günstig sind. Gelänge es, so der BKK-Bundesverband, durch diese Regelung den Anteil der besonders günstigen Verordnungen von derzeit zehn auf 30 Prozent zu erhöhen, könnten die Kassen 1,4 Milliarden Euro sparen.
Im Bundesgesundheitsministerium hält man sich bedeckt. Der Gesetzentwurf befinde sich im parlamentarischen Verfahren. Entsprechende Änderungsanträge lägen noch nicht vor, hieß es. HK
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