

Die Juristen kennen den Grundsatz „im Zweifel für den Angeklagten“. Dies ist auch sehr nötig, wie sich in vielen Verfahren gezeigt hat. Bezüglich Naturheilmitteln finden leider Ablehnungen statt, obwohl der Nutzen nur nicht sicher nachgewiesen ist. Allerdings liegt dies daran, dass keine hinreichend großen Studien stattfanden, denn die Pharmaindustrie zahlt dafür nichts und mittelständischen Unternehmen fehlen die Mittel. So wird aus einem „Nutzen unklar“ im Titel ein Schlusssatz: „Keine dieser Therapiestrategien kann empfohlen werden.“ Erstaunlich dieses Urteil der Autoren, sind doch die Erfolge der konventionellen Therapien bei der MS so dürftig, dass das Edikt gegen Naturheilverfahren einem Steinwurf aus dem Glashaus gleichkommt. Wie vielen Patienten damit – auf solche Artikel vertrauend – eine Verbesserung ihrer Lebensqualität genommen wird, interessiert offenbar nicht. Ein zur Objektivität geschulter Jurist würde sagen: „Die konventionellen Mittel wirken unzureichend. Bezüglich Naturheilmitteln existiert zu wenig Evidenz. Da diese daran unschuldig sind, enthalten wir uns einer Empfehlung.“
Dr. med. Manfred Doepp
Buchbichl 52
83737 Irschenberg
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