ArchivDeutsches Ärzteblatt5/2006Rechtsschutz: Police lohnt vor allem für Verkehr und Beruf

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Rechtsschutz: Police lohnt vor allem für Verkehr und Beruf

rco

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LNSLNS Knapp 20 Millionen Rechtsschutzverträge haben die Deutschen abgeschlossen. Doch nicht jede Police hält das, was sich der Kunde von ihr verspricht: „Grundsätzlich gehört die Rechtsschutzversicherung nicht zu den unbedingt notwendigen Verträgen“, meint Michael Wortberg von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Denn gerade jene Fälle, die häufig hohe Kosten verursachten – etwa Familienstreitigkeiten um ein Erbe oder Scheidungsfälle – seien nicht versicherbar.
Die Rechtsschutzversicherung leistet auch nicht, wenn es Ärger um eine Baufinanzierung oder einen Grundstückskauf gibt. Die Stiftung Warentest hat darüber hinaus ermittelt, dass immer mehr Versicherungen auch den Rechtsschutz für Aktionäre einschränken.
Doch welche Rechtsschutzversicherung ist sinnvoll? Wer regelmäßig mit dem Auto unterwegs ist, für den empfiehlt sich der Abschluss einer Verkehrsrechtsschutzversicherung. Auch der Berufsrechtsschutz ist ein Muss.
Meist bieten Rechtsschutzversicherungen „Paketlösungen“ an. Die billigsten Anbieter verlangen rund 200 Euro im Jahr für ein Bündel aus Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz. Hinzu kommen noch rund 40 Euro für den Mietrechtsschutz. Wer eine Police mit Selbstbehalt – in der Regel 150 Euro pro Fall – abschließt, zahlt etwa 20 Prozent weniger. Außerdem gewähren die Gesellschaften Rabatt auf länger laufende Verträge. Darüber hinaus gebe es auch günstige Single-Policen, erklärt Stephan Schweda vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft, Berlin. Auch Alleinerziehende, Senioren oder Beamte können mit Sondertarifen rechnen.
Wer eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen hat, muss sich drei Monate Wartezeit genehmigen, bis er in den Vertrag einsteigen darf. Wer zu oft klagt, kann aus dem Vertrag entlassen werden. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen besagen, dass der Anbieter den Vertrag kündigen kann, wenn der Versicherte den Rechtsschutz nur einmal in Anspruch genommen hat. Übrigens: Wer gegen seine Versicherung klagt, hat immer schlechte Karten. Denn die Rechtsschutzversicherung zahlt in diesem Fall nicht. rco

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