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Aktive Sterbehilfe: Straffreiheit gefordert


Roger Kusch (CDU): Umstrittener
Vorstoß zur aktiven Sterbehilfe
Foto: ddp
Hamburgs Justizsenator Roger Kusch hat einen Gesetzentwurf zu aktiver Euthanasie vorgelegt. Er sieht vor, Sterbehilfe in bestimmten Fällen zu legalisieren. Als Voraussetzungen nannte er in dem Entwurf, den die Neue Juristische Wochenschrift (NJW 5/2006) veröffentlichte, unter anderem, dass „die Tötung durch einen Arzt erfolgt und die Beendigung schwerster, vom Betroffenen zu ertragender Leiden zum Ziel hat, welche nicht durch andere Maßnahmen behoben oder auf ein für den Betroffenen erträgliches Maß gelindert werden können“. Der Betroffene müsse außerdem das 18. Lebensjahr vollendet haben und vom Arzt ausführlich beraten worden sein. Die Ausnahme vom Verbot aktiver Sterbehilfe will Kusch durch einen neuen Paragraphen 217 im Strafgesetzbuch festschreiben.
Umfragen zufolge befürworteten mehr als 70 Prozent der Deutschen Sterbehilfe über das geltende Recht hinaus, schreibt Kusch in der NJW. Dies versetze den Arzt in ethische und rechtliche Konflikte. Bereits im Oktober 2005 hatte Kusch eine Legalisierung aktiver Euthanasie gefordert und war damit auf Kritik bei Politikern, Kirchen und Verbänden gestoßen. Kli
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