VARIA: Rechtsreport
Nachlässige Dokumentation: Arzt unterließ Untersuchungen bei Methadon-Patientin


Der behandelnde Arzt hat sich nach Meinung des Berufsgerichts eines Verstoßes gegen die Berufsordnung schuldig gemacht. Er wurde bereits wegen unerlaubten Verschreibens von Betäubungsmitteln verurteilt. Doch besteht ein berufsrechtlicher „Überhang“ seines Fehlverhaltens. Denn § 10 der Berufsordnung schreibt eine Dokumentation vor, aus der tatsächlich nachvollzogen werden kann, welche Untersuchungen der Arzt vorgenommen hat und warum er welche Maßnahmen der Verordnung veranlasste. Solche Dokumentationen dienen nicht nur als Gedächtnisstütze für den Arzt, sondern auch dem Interesse der Patienten an einer ordnungsgemäßen Dokumentation.
Das Gericht hielt daher eine Geldbuße von 6 500 Euro für angemessen. (Berufungsgericht für die Heilberufe bei dem Landgericht München I, Urteil vom 20. Oktober 2005, Az.: BG-Ä 6/05) Be