Versicherungen
Berufsunfähigkeit: Steuerfalle bei Kopplung an Rürup-Rente


Hintergrund: Bei der Basis-Rente wird die vereinbarte Rente mit dem persönlichen Steuersatz versteuert. Dies gilt auch für eine vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente. Wer eine Rente von jährlich 24 000 Euro bezieht, muss mit einem Steuerabzug von knapp 3 500 Euro rechnen. Da häufig die Rente aus dem Versorgungswerk hinzukommt, erhöht sich der reale Steueranteil. Der finanzielle Vorteil bei der Abzugsfähigkeit der Beiträge für die Basis-Rente ist hingegen vergleichsweise gering.
Die Kopplung an die Rürup-Rente sei fatal, meint Falken, der auf die Beratung von Ärzten spezialisiert ist. So tappten die Freiberufler im Leistungsbezug in eine erhebliche Steuerfalle, obwohl das Argument eigentlich der Steuerspareffekt sein sollte. Wer sich mit Rürup-Rente befasst, sollte sich lieber neutral beraten lassen, anstatt den Versprechen von Vertriebsorganisationen zu vertrauen. WZ
Moltzen, Stephan
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