

Bundesfamilienministerin Dr. Ursula von der Leyen hat daher angekündigt, ein „Frühwarnsystem“ gegen Misshandlung und Vernachlässigung einzuführen. Professionelle Familienhelfer und Hebammen sollen Problemfamilien bereits während der Schwangerschaft und in den ersten Lebensjahren des Kindes betreuen und Hilfsangebote unterbreiten.
Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BKJ) fordert darüber hinaus, die regulären neun Vorsorgeuntersuchungen für Kinder bis zum Alter von fünfeinhalb Jahren verpflichtend zu machen, um Misshandlungen aufzudecken. Der Hamburger Senat hat inzwischen eine Bundesratsinitiative für Pflichtvorsorgeuntersuchungen beschlossen. Unterstützt wird der Senat dabei von den Ersatzkassenverbänden in Hamburg, die der Ansicht sind, dass „uneinsichtige und überforderte Eltern zum Wohle der Kinder notfalls mit sanftem Druck“ dazu zu bringen sind, ihrer Fürsorgepflicht nachzukommen. Konkreter wird der BKJ, der vorschlägt, die Zahlung des Kindergeldes von der Wahrnehmung der Termine abhängig zu machen.
Untersuchungen des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung zufolge, werden die Vorsorgeangebote bis zur U 6 (10. bis 12. Monat) zwar noch von 90 Prozent der Eltern angenommen. Deutlich geringer ist die Beteiligung bei sozial schwachen Familien, Migranten- und kinderreichen Familien. Nach der U 6 sinkt die Bereitschaft der Eltern generell: Zwischen der U 7 (zwei Jahre) und der U 8 (3,5 bis vier Jahre) fällt die Inanspruchnahmerate besonders stark.
Drohungen und Strafen, wenn Eltern ihren Betreuungsaufgaben nicht gerecht werden, hält die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) indes für falsch. Ziel müsse es bleiben, „Eltern in die Lage zu versetzen, selbst kompetent für ihre Kinder zu sorgen“.
Dieses Ziel ist grundsätzlich richtig, weil es die Erziehungsrechte der Eltern stärkt. Und doch wird es immer Eltern geben, die sich durch Hilfsangebote nicht erreichen lassen, sondern vielleicht eher durch den Entzug von materiellen Zuwendungen, wie zum Beispiel dem Kindergeld. Allerdings ist eine solche Kontrolle mit erheblichem bürokratischem Aufwand verbunden.
Ein Schritt in die richtige Richtung ist in jedem Fall, ergänzende Früherkennungsmaßnahmen einzuführen, die die psychosoziale und kognitive Entwicklung eines Kindes beurteilen helfen, wie die BPtK fordert. Beispielsweise zwischen der U 7 und der U 8 sowie unbedingt nach der U 9, denn zwischen dem sechsten und zwölften Lebensjahr (J 1) gibt es kei-
ne Vorsorgeuntersuchungen. Auch zusätzliche Einschätzungen von Erzieherinnen und Lehrern mittels Screeningbögen könnten helfen, Entwicklungsstörungen und Verhaltensauffälligkeiten herauszufinden.
Doch all das hätte Jessica nicht geholfen – sie hatte bis zu ihrem achten Lebensjahr weder einen Arzt noch einen Kindergarten gesehen. Petra Bühring
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