BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER: Kassenärztliche Bundesvereinigung
Vertrag zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und dem Bundesministerium des Innern: Umbenennung des „Bundesgrenzschutzes“ in „Bundespolizei“


Mit Wirkung zum 1. April 2006 ist deshalb der Vertrag einschließlich der Anlagen entsprechend angepasst worden. Nachstehend ist eine Gegenüberstellung der wichtigsten geänderten Bezeichnungen abgedruckt. Auf eine vollständige Veröffentlichung des Vertrages wird wegen dieser redaktionellen Änderungen verzichtet. Der zum 1. April 2006 neu konzipierte Vertrag ist auf der Homepage der KBV unter www.kbv.de (Rechtsquellen/sonstige Kostenträger) eingestellt. Auf Wunsch kann den Vertragsärzten und Vertragspsychotherapeuten von der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung ein Ausdruck des Vertrages zur Verfügung gestellt werden.
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