

Tipp: Wer einen Langzeiturlaub plant, sollte sich rechtzeitig mit seiner Versicherung in Verbindung setzen und ihr mitteilen, dass das Haus oder die Wohnung für längere Zeit nicht benutzt werden. Die Versicherung kann dann entscheiden, ob sie das erhöhte Risiko gegen einen Risikozuschlag versichert oder den Vertrag kündigt – was allerdings recht selten vorkommt. Wer die Gesellschaft nicht vorher informiert, dem kann die Versicherung eine Vertragsverletzung vorwerfen und im Schadenfall die Zahlung verweigern. Lilo Blunck, Geschäftsführerin des Bundes der Versicherten, betont: „Es kann Langzeiturlaubern leicht teuer zu stehen kommen, wenn Diebe Haus oder Wohnung heimgesucht haben oder ein Wasserrohrbruch Wände, Decken, Fußböden und die komplette Einrichtung beschädigt hat.“ rco
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