

Wird durch Tanken des falschen Kraftstoffs der Motor eines Autos beschädigt, verliert der Halter seinen Versicherungsschutz. Der Ehemann einer Versicherten füllte versehentlich Benzin statt Diesel in den Tank, wodurch der Motor beschädigt wurde. Die Halterin wollte den Schaden in Höhe von 4 400 Euro von ihrer Versicherung ersetzt bekommen. Die Klage wurde abgewiesen, weil es sich nicht um einen Unfallschaden, sondern um einen nicht versicherten Betriebsschaden handele (Az.: IV ZR 322/02 BGH). rco
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