

Zwar ist Panik unangebracht, da es sich bei der Vogelgrippe noch immer um eine Tierseuche handelt, durch die in Deutschland bislang keine Menschen zu Schaden gekommen sind. Dennoch sollten die offenbar werdenden Defizite bei der Vorbereitung auf den Ernstfall nicht unterschätzt werden. Viel zu wenig Personal stand zum Einsammeln der verendeten Höckerschwäne mit akutem Verdacht auf eine Infektion mit H5N1 auf der Insel Rügen zur Verfügung. Journalisten und Schaulustige konnten sich den Tierkadavern für Stunden nähern, ohne dass eine Sperrzone sie hinderte.
Inzwischen hat die Vogelgrippe das Festland erreicht: Das Referenzlabor auf der Insel Riems wies das Virus bei in Ost- und Nordvorpommern gefundenen Wildvögeln nach. Mit einem weiteren Ausbreiten der Tierseuche ist zu rechnen. Damit ändert sich das Infektionsrisiko für den Menschen jedoch nicht. Das Robert Koch-Institut warnt allerdings vor Kontakt mit toten Wildvögeln und empfiehlt im Verdachtsfall eine frühzeitige virologische Diagnostik (Medizinreport in diesem Heft).
Für die Bundesländer sollten die Vorfälle auf Rügen Anlass sein, ihre Alarmpläne und vor allem deren praktische Umsetzung zu überdenken. Die Katastrophenpläne der Länder geben zwar alle das Verhalten im Ernstfall genau vor – doch zunächst nur auf dem Papier. Fatal wäre es, wenn erst die Infektionsbekämpfung an einem Kompetenzwirrwarr der Behörden im Krisenfall scheitern müsste, um eine geeignete Vorbereitung und einheitliche Standards im Seuchenschutz zu gewährleisten. Dr. med. Eva Richter-Kuhlmann
Schuler, Ulrich
Chattopadhyay, Sibylle
Roll, Andreas
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