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Arzneimittel-Spargesetz: Kritiker setzen sich nicht durch
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Mit den Stimmen von SPD und Union hat der Bundestag am 17. Februar das Gesetz zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit in der Arzneimittelversorgung beschlossen. Es tritt am 1. April in Kraft.
Etwas entschärft wurde die Bonus-Malus-Regelung. Ärztinnen und Ärzte müssen künftig dann mit ihrem Honorar haften, wenn die vorgegebenen Kosten für Arzneimittelverordnungen um zehn Prozent überschritten werden. Ursprünglich waren fünf Prozent vorgesehen. Außerdem wird bei den festgelegten Durchschnittstherapiekosten stärker nach Indikationen unterschieden. Details müssen jeweils zum 30. September für das Folgejahr vereinbart sein. Die Bonus-Malus-Regelung kann entfallen, wenn Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigungen (KVen) auf Landesebene Arzneimittelvereinbarungen treffen.
Enthalten ist zudem ein Passus, der die Verordnung teurer innovativer Medikamente im Krankenhaus im Hinblick auf die ambulante Weiterbehandlung einschränken soll. Mit dem Gesetz werden weiter Naturalrabatte an Apotheker unterbunden und ein zweijähriger Preisstopp für alle Arzneimittel eingeführt. Zudem wurde eine starke Absenkung der Festbeträge vorgesehen.
Nach Ansicht von Dr. med. Leonhard Hansen, dem Vorstandsvorsitzenden der KV Nordrhein, bringt das Sparpaket verordnende Ärzte in eine Zwickmühle und fördert die stille Rationierung. Einen Bonus lehnt er nach eigenen Erfahrungen in Nordrhein ab: „Das bringt nichts.“ Rie
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