

Dazu wird es aber nicht kommen, zumindest nicht in diesem Jahr, wie Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) vergangene Woche auf einer Veranstaltung der Spitzenverbände der Krankenkassen erklärte. Auf der Prioritätenliste der Koalitionäre stehe das Vorhaben hinter den großen Finanzreformen der Kranken- und Pflegeversicherung.
Ein wenig verwundert das schon. Sicher muss die Reform der Kassenfinanzen dringend angegangen werden. Zugleich aber sollte das Thema Prävention nicht hinten-runterfallen. Denn sonst wird das bereits mühevoll Ausgehandelte mit verstreichender Zeit in den Hintergrund rücken und eine neue Generaldebatte notwendig. Die Prioritätenliste der Koalition ist zudem rätselhaft, weil sie sich nicht an möglichen Ergebnissen orientiert. Denn anders als bei den „großen“ Finanzreformen könnte ein Präventionsgesetz am Ende mehr als nur die kleinste gemeinsame Schnittmenge zweier völlig verschiedener Konzepte sein. Auch wenn der Kompromiss im Bundesrat und an Bedenken der Krankenkassen gescheitert ist – unüberwindbar weit auseinander haben die Positionen dennoch nicht gelegen. Und nicht zuletzt die Diskussion über die „Rente ab 67“ hat die grundsätzliche Bedeutung effektiver Präventionsmaßnahmen noch einmal verdeutlicht.
Anstatt „entweder – oder“ sollten darum alle drei Vorhaben in Angriff genommen werden. Als Verhandlungsmasse liegt der Gesetzestext auf dem Tisch, die Positionen der Akteure sind bekannt. Damit sollten die Ressourcen reichen, den Patienten „Präventionsgesetz“ erfolgreich zu behandeln – zumal sich nur ein erlesener Kreis in den Spitzen der Parteien, Fraktionen und im Ministerium über die Finanzreform den Kopf zerbricht. Timo Blöß
Rendenbach, Ulrich; Große, Katrin
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