

Ich – als verantwortungsbewusster Arzt für Kinder- und Jugendmedizin – habe den Artikel von Frau Korzilius als Schlag ins Gesicht empfunden. Zwar müssen angesichts der knappen finanziellen Ressourcen bei der Versorgung mit Heilmitteln Ärzte und Heilmittelerbringer (Physio-, Sprach- und Ergotherapeuten) gemeinsam um eine möglichst optimale Lösung gegenüber den Krankenkassen kämpfen. Allerdings werden im genannten Artikel die Argumente des Berufsverbandes der Physiotherapeuten einseitig dargestellt und uns Ärzten „Informationsdefizite“ und bewusste „Fehlinformationen“ gegenüber den Patienten unterstellt. Der Teufel steckt mal wieder im Detail: Das Gesamtbudget wurde zwar im Vorjahresvergleich erhöht, aber für den einzelnen Verordner drohen bei 25 Prozent Überschreitung tatsächlich ruinöse Regresse, wenn man im Sinne seiner Patienten und gemäß der geltenden Richtlinien primär eine medizinisch „ausreichende“ Versorgung umsetzen will. Die einzige Chance, einem Regress zu entgehen, besteht laut Heilmittelvereinbarung „ . . . im Nachweis von Praxisbesonderheiten . . ., wenn der Arzt nachweist, dass er nach Art und Anzahl von der Arztgruppentypik abweichende Erkrankungen behandelt hat“. Leider gibt es weder bei der KV noch bei anderen Institutionen eine Erkrankungsstatistik, die man als Beweis nutzen könnte. Eine kleine Umfrage bei den in meinem Versorgungsbereich praktizierenden Kinder- und Jugendärzten zeigte, dass alle in der Vergangenheit mit ihrem Verordnungsverhalten bei Heilmitteln – bei Einhaltung der Heilmittel-Richtlinien – über dem jetzt geltenden Budget von 20,67 Euro lagen. Somit kann man rückschließen, dass alle ein ähnliches Patientengut versorgen und somit die einzig mögliche „Praxisbesonderheit“ nicht als Argument in einem Prüfverfahren anerkannt werden würde. Dass derartige Prüfverfahren von den Krankenkassen eingeleitet werden, ist sicher. Erfahrungsgemäß geschieht dies mit einer Verzögerung von ca. drei Jahren – also 2009 . Bis dahin können die gesetzlichen Kassen weiter ihren Versicherten eine optimale Versorgung versprechen, aber uns gleichzeitig mit dem Zwang zur so genannten „Wirtschaftlichkeit“ die Therapiefreiheit nehmen . . .
Georg Stefanowski,
Kaiserring 15, 46483 Wesel